Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist gewiss nicht wichtig…..möchte man meinen.
Was war geschehen?
Ein langjähriger Kunde schloss vorausschauend im Jahr 2011 eine Berufsunfähigkeitsabsicherung –damals als Auszubildender- ab.
Nach seiner Ausbildung begann er ein Studium und schloss dieses im Februar dieses Jahres ab.
Als wir im Mai des Jahres davon erfuhren, boten wir dem Kunden sofort die Nachversicherungsgarantie mit max. Höhe (das ist eine mögliche Erhöhung der Absicherung ohne erneute Gesundheitsfragen) an, da der Kunde mittlerweile einen gut dotierten Job hatte.
Das Angebot zur Nachversicherungsgarantie schickten wir ihm im Juni dieses Jahres zu; er hätte es nur zu unterschreiben brauchen und das kann man immer im ersten Schritt tun, dann ist das schon mal „save“.
Der Kunde hatte im August weiteren Gesprächsbedarf dazu und vereinbarte über unser Onlinesystem einen Termin für Anfang August.
Also raus zum Kunden und einen Abend dort verbracht, was wir schließlich gerne tun für so wichtige Dinge wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nun, wenn wir schon mal dabei sind, wollten wird das Thema „BU-Absicherung“ ganz vor vorne aufrollen und per seinem jetzigen Beruf einen Vergleich von möglichen neuen Anbietern zum bisherigen Anbieter erstellen.
Bei entsprechend gutem Gesundheitszustand kann es sein, dass Du heute neue + bessere Bedingungen für weniger Beitrag erhältst; außerdem haben in der Zwischenzeit Begrifflichkeiten wie die „AU Klausel“ in der Berufsunfähigkeitsversicherungen ihren festen Platz gefunden was in 2011 noch nicht der Fall war.
Wir besprachen das unter Zufhilfenahme diverser Software und vergleichen mögliche neue Anbieter inhaltlich mit dem bisherigen Bedingungswerk.
Weiter verglichen wir die Bedingungen zweier zwischenzeitlich in Frage kommender Anbieter/Tarife untereinander (Dialog SBU-professional/ Die Bayerische BU PROTECT Prestige).
So, nun hatte der Kunde die Wahl zwischen der Nachversicherung (die bald ablaufen sollte) des Altanbieters zu den tatsächlich inhaltlich noch stärkeren Bedingungen der in Frage kommenden Neuanbieter durch Antragstellung/Voranfrage.
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen/den Gesundheitsstatus hatte uns der Kunde bis dahin nicht „offen gelegt“, so dass wir immer noch nicht wissen konnten, wie die Chancen der Neuversicherung stehen. Denn rechnen und vergleichen kann man viel, wenn`s nachher am Gesundheitszustand scheitert, wird nix anders.
Der Kunde wollte sich Bedenkzeit einräumen lassen- wohl wissentlich, dass die Nachversicherung (innerhalb 6 Monaten seit Studienabschluss) bald abläuft.
Heute, am Samstag den 05.10. (!) erhielten wir nun die Entscheidungsmail des Kunden:
„Ich habe mir nun intensive Gedanken bezüglich der BU gemacht. Ich kam nun zu dem Entschluss, keiner neuen Versicherung bei zu treten. Des Weiteren würde ich die bestehende BU gerne kündigen. Soll ich hierzu ein Schreiben aufsetzen oder dürfen Sie dies mit der Maklervollmacht durchführen?“
Erst einmal Sprachlosigkeit und ja klar, das ist natürlich ein Blogbericht wert!
Also überlegen wir mal kurz-ganz grob:
- Der Kunde hat jetzt einen echt guten Job mit etwa 3.000 € netto; für einen Berufsanfänger „nicht ganz schlecht“.
- Als Berufsanfänger hat er relativ wenig bis keine gesetzliche Absicherung über die Erwerbsminderungsrente.
- Er hatte eine Absicherung, die er aufgrund Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung leicht hätte anpassen können.
- Mögliche neue Anbieter wären inhaltlich sogar noch „stärker“ gewesen.
- Er hätte aufgrund seines Alters, der Berufsgruppeneinstufung etc. eine Absicherung mit sehr hoher Absicherungssumme für unter 100 € Beitrag pro Monat erhalten; das sind etwa 2% seines Bruttoeikommens.
- In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er hingegen über 18% ohne dafür besonders viel zu erhalten (in Bezug auf die Erwerbsminderung).
Die private Absicherung bekäme er also mit herausragenden Bedingungen zum „Spottpreis“.
Wir sehen hier ausschließlich Vorteile für den Kunden.
Ergebnis nach langer Überlegzeit des Kunden:
Ich kündige die alte Absicherung und schließe nichts Neues ab!?!?!?
Hä, was ins jetzt los?
O.k. der Versicherungsmakler aus Offenburg sagt sich:
Nicht aufregen, heute ist schließlich Samstag.
Zu den weiteren Fragen des Kunden:
Nein, wir würden niemals eine bestehende BU Absicherung im Auftrag kündigen, das musst Du schon selbst tun, ist ja nur eine kurze Willenserklärung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist viel zu wichtig, um diese einfach „per Schnellschuss“ an einem Samstag zu kündigen….diese Verantwortung werden wir nicht tragen.
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