Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung SBU-professional: Flexibler Schutz mit starken Zusatzleistungen und innovativen Optionen

Die Dialog Lebensversicherungs-AG bietet mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine der flexibelsten Absicherungen auf dem Markt.

Mit klar definierten Leistungsvoraussetzungen, umfangreichen Nachversicherungsgarantien und innovativen Zusatzoptionen wie dem Schutz bei Arbeitsunfähigkeit oder einer dynamischen Vertragsflexibilität richtet sich die Dialog Lebensversicherungs-AG an die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden. Besonders Selbstständige, Angestellte und junge Berufseinsteiger profitieren von den maßgeschneiderten Lösungen, die über den klassischen Berufsunfähigkeitsschutz hinausgehen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog nicht nur Sicherheit bietet, sondern auch langfristig mit Ihnen wächst und sich an Ihre Lebensumstände anpasst.

Der klassische Versicherungsmakler empfiehlt diesen Versicherer nicht unbedingt, da sie als ein Teil des Generali -Konzerns (die Generali selbst in nur noch über die Deutsche Vermögensberatung erreichbar) zwar als Maklermarke gegründet wurde, das ganze Procedere jedoch durch die meisten Kollegen argwöhnisch beäugt wird.

Die Versicherungsbedingungen sind als „gut“ zu bezeichnen, diesen historischen Abschnitt sollte man jedoch kennen und für sich bewerten.

Nun zum eigentlichen Inhalt:

Inhaltsverzeichnis:

Ab wann leistet die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog leistet, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechendem) Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind:

  1. Voraussichtlich für mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf so auszuüben, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
  2. Während dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung, Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht (konkrete Verweisung)​

Keine abstrakte Verweisung

  • Die Dialog verzichtet auf eine abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass nicht geprüft wird, ob die versicherte Person theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
  • Konkrete Verweisung: Es wird nur geprüft, ob die versicherte Person tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht​

Besondere Regelungen für Schüler, Studenten und Hausfrauen/-männer

Die Berufsunfähigkeit wird für diese Gruppen wie folgt definiert:

  • Schüler: Können den Unterricht an der zuletzt besuchten Schule nicht mehr ohne gesundheitliche Beeinträchtigung wahrnehmen.
  • Studenten: Sind außerstande, ihr Studium fortzuführen, wie es vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fall war.
  • Hausfrauen/-männer: Können ihre Aufgaben im Haushalt nicht mehr wie gewohnt erfüllen​

Zusätzliche Leistungsvoraussetzungen

  1. Einkommensprüfung bei Verweisung:
    Wenn eine andere Tätigkeit ausgeübt wird, wird geprüft, ob die neue Tätigkeit mit einer Einkommenseinbuße von weniger als 20 % ausgeübt wird. Eine höhere Einkommensminderung wird als unzumutbar gewertet.

    • Es gilt die höchstrichterliche Rechtsprechung.
  2. Berufsunfähigkeit bei Tätigkeitsverbot:
    Liegt ein vollständiges behördliches Tätigkeitsverbot vor (z. B. aufgrund von Infektionsrisiken), gilt die versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig​

Nachversicherungsgarantie: Flexibilität ohne erneute Risikoprüfung

Die Nachversicherungsgarantie der Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es Versicherten, ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente flexibel an veränderte Lebensumstände anzupassen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dadurch bleibt der Schutz auch bei steigenden finanziellen Verpflichtungen oder geänderten Lebenssituationen jederzeit bedarfsgerecht.


Ereignisgebundene Nachversicherung

Die Dialog erlaubt es, die Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Lebensereignissen zu erhöhen. Zu diesen Ereignissen zählen:

  • Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums mit anschließender Berufstätigkeit
  • Erwerb oder Baubeginn einer eigengenutzten Immobilie
  • Wechsel in eine höher qualifizierte Tätigkeit oder Gehaltserhöhung um mindestens 10 %
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Hauptberuf

Bedingungen:

  1. Die Erhöhung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis beantragt werden.
  2. Ein geeigneter Nachweis über das Ereignis ist vorzulegen (z. B. Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag).

Maximale Erhöhung:
Die Berufsunfähigkeitsrente kann um bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Rente erhöht werden, wobei die Gesamtrente nach der Erhöhung 42.000 € pro Jahr nicht überschreiten darf.


Ereignisunabhängige Nachversicherung

Neben der ereignisgebundenen Erhöhung bietet die Dialog eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie, die innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre genutzt werden kann. Dies ist besonders vorteilhaft für junge Versicherte oder Personen, die ihre Rente vorsorglich anpassen möchten.

Rahmenbedingungen:

  • Eine Erhöhung um bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Rente ist möglich.
  • Die Obergrenze von 42.000 € jährlich gilt auch hier.
  • Es ist keine Begründung oder ein Ereignisnachweis erforderlich.

Wichtige Voraussetzungen und Einschränkungen

  1. Einkommensgrenzen:
    Die gesamte Berufsunfähigkeitsrente (inklusive anderer Absicherungen) darf maximal 60 % des Bruttoeinkommens betragen. Für Beamte liegt diese Grenze bei 30 % der Bruttobezüge.
  2. Altersbegrenzung:
    Die Nachversicherung ist nur möglich, solange die versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  3. Keine Leistung bei Berufsunfähigkeit:
    Wenn bereits ein Leistungsantrag gestellt wurde oder Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, ist eine Nachversicherung ausgeschlossen.

Vorteile der Nachversicherungsgarantie

  1. Keine Gesundheitsprüfung:
    Die Erhöhung erfolgt unabhängig von Veränderungen des Gesundheitszustands – ein enormer Vorteil, wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert hat.
  2. Flexibilität:
    Sowohl ereignisgebundene als auch ereignisunabhängige Nachversicherungen ermöglichen es, den Schutz individuell anzupassen.
  3. Bedarfsgerechte Absicherung:
    Die Option, die Rente um bis zu 100 % zu erhöhen, stellt sicher, dass der Versicherungsschutz mit den finanziellen Verpflichtungen der Versicherten wächst.
  4. Planbare Sicherheit:
    Klare Bedingungen und Fristen sorgen dafür, dass die Anpassung reibungslos und unbürokratisch erfolgen kann.

Beispiel: Nutzung der Nachversicherungsgarantie

Herr Schmidt, 32 Jahre alt, schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.500 € ab. Drei Jahre später steigt sein Gehalt aufgrund einer Beförderung deutlich an, und er beantragt eine Erhöhung seiner Rente auf 3.000 € im Rahmen der ereignisunabhängigen Nachversicherung. Dank der Dialog wird die Erhöhung genehmigt, ohne dass sein Gesundheitszustand erneut geprüft wird.


Besondere Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit (AU-Option)

Die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung bietet mit der Option Arbeitsunfähigkeit (AU-Option) eine spezielle Leistungserweiterung. Diese Regelung ermöglicht eine frühzeitige finanzielle Unterstützung, wenn die versicherte Person aufgrund von Arbeitsunfähigkeit berufsunfähig wird, ohne dass eine dauerhafte Berufsunfähigkeit im Sinne von § 5 der Bedingungen vorliegen muss.


Voraussetzungen für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Die Dialog leistet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit:
    • Die Arbeitsunfähigkeit muss mindestens 4 Monate ununterbrochen bestanden haben.
    • Ein auf die zugrunde liegende Erkrankung spezialisierter Facharzt muss bescheinigen, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens weitere 2 Monate andauern wird.
  2. Bescheinigungen nach sechs Monaten:
    • Wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits 6 Monate ununterbrochen bestanden hat, genügt die Bestätigung durch einen Facharzt, der die Krankmeldungen ausstellt oder bestätigt.
  3. Formvorschriften:
    • Ärztliche Bescheinigungen müssen den Anforderungen des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) entsprechen. Für privat Krankenversicherte gelten die entsprechenden Vorschriften für die Geltendmachung von Krankentagegeld.
  4. Risikoausschlüsse:
    • Besteht ein vertraglicher Risikoausschluss, gilt dieser auch für die AU-Option. Die Bescheinigungen müssen erkennbar machen, dass der Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

  1. Zahlung einer monatlichen Rente:
    • Die Rente entspricht der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
    • Sie wird monatlich im Voraus für maximal 24 Monate gezahlt.
  2. Beitragsbefreiung:
    • Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit werden die Versicherungsbeiträge vollständig übernommen.
  3. Befristete Leistungserbringung:
    • Die Rente wird jeweils nur für den Zeitraum gezahlt, der durch ärztliche Bescheinigungen abgedeckt ist.
    • Bescheinigungen dürfen eine Prognose von maximal 2 Monaten in die Zukunft umfassen.

Ausschlüsse und Begrenzungen

  • Die Leistungen enden, wenn:
    • Die Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wird.
    • Die maximale Leistungsdauer von 24 Monaten erreicht ist.
    • Die versicherte Person verstirbt.
    • Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund als Arbeitsunfähigkeit gewährt werden.
  • Keine parallele Leistung:
    Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und Leistungen gemäß § 5 der Bedingungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
  • Verrechnung:
    Wenn Berufsunfähigkeit gemäß § 5 festgestellt wird, werden bereits gezahlte Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nicht auf die 24-monatige maximale Leistungsdauer angerechnet. Dies ermöglicht eine erneute Inanspruchnahme bei späterer Arbeitsunfähigkeit.

Wiedereingliederung

Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung gemäß § 74 SGB V gelten nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit. Der Leistungsanspruch bleibt in dieser Phase bestehen.


Antrags- und Prüfverfahren

  • Kein gleichzeitiger Antrag auf Berufsunfähigkeit notwendig:
    Ein Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit ist unabhängig von einem Antrag auf Berufsunfähigkeit gemäß § 5 der Bedingungen.

    • Die Dialog behält sich jedoch vor, eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit gemäß § 5 durchzuführen.
  • Unverzügliche Meldung:
    Versicherte müssen der Dialog unverzüglich mitteilen, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet.

Beispiel: Arbeitsunfähigkeitsregelung

Frau Müller, 38 Jahre, ist Lehrerin und hat die AU-Option in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen. Nach einer schweren psychischen Erkrankung wird sie krankgeschrieben. Die Arbeitsunfähigkeit dauert ununterbrochen 4 Monate an, und ein Facharzt prognostiziert eine weitere Dauer von mindestens 2 Monaten. Frau Müller beantragt Leistungen aus der AU-Option und erhält:

  • Eine monatliche Rente in Höhe von 2.500 €,
  • Eine Befreiung von der Beitragszahlung während der Arbeitsunfähigkeit.

Nach 7 Monaten beginnt Frau Müller eine stufenweise Wiedereingliederung. Die Dialog setzt die Zahlungen während dieser Phase fort, da die Arbeitsunfähigkeit nicht als unterbrochen gilt.

Sonstige Leistungen der Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zusätzlich zu den klassischen Leistungen eine Vielzahl von sonstigen Leistungen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Kunden in besonderen Lebenssituationen zu unterstützen. Diese Leistungen fördern die berufliche Wiedereingliederung, helfen bei finanziellen Engpässen und unterstützen bei der Umgestaltung des beruflichen Alltags.


1. Wiedereingliederungshilfe

Die Wiedereingliederungshilfe dient der Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf nach längerer Berufsunfähigkeit.

  • Leistungshöhe:
    • 12 Monatsrenten, maximal jedoch 15.000 €.
  • Voraussetzungen:
    • Die Berufsunfähigkeit muss mindestens drei Jahre ununterbrochen bestanden haben.
    • Die verbleibende Leistungsdauer des Vertrags muss mindestens fünf Jahre betragen.
  • Besonderheiten:
    • Wird innerhalb eines Jahres nach der Wiedereingliederung erneut eine Berufsunfähigkeit festgestellt, wird die Wiedereingliederungshilfe rückwirkend mit den Rentenleistungen verrechnet.
    • Diese Leistung kann mehrfach in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen erneut erfüllt sind.

2. Beitragsübernahme

Die Dialog ermöglicht eine einmalige Beitragsbefreiung, um Kunden bei finanziellen Engpässen zu entlasten.

  • Leistungsumfang:
    • Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für sechs Monate bei vollem Versicherungsschutz.
  • Voraussetzungen:
    • Die Beitragsübernahme kann nach Ablauf der ersten fünf Vertragsjahre einmalig beantragt werden.
    • Nach sechs Monaten wird die Beitragszahlungspflicht automatisch wieder aufgenommen.

3. Überbrückungshilfe bei Krankengeld oder Krankentagegeld

Die Überbrückungshilfe greift, wenn Krankengeld (bei gesetzlicher Krankenversicherung) oder Krankentagegeld (bei privater Krankenversicherung) entfällt.

  • Leistungsumfang:
    • Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für maximal 6 Monate.
  • Voraussetzungen:
    • Die Krankengeld- oder Krankentagegeldzahlungen müssen aufgrund einer vollen Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) oder medizinisch festgestellter Berufsunfähigkeit (privat) entfallen.
    • Die Überbrückungshilfe kann nur einmal während der Versicherungsdauer beantragt werden.
  • Besonderheiten:
    • Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Ergebnis der Prüfung auf Berufsunfähigkeit. Sollte keine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, verzichtet die Dialog auf eine Rückforderung der geleisteten Überbrückungshilfe.

4. Umorganisationshilfe

Für Selbstständige bietet die Dialog eine finanzielle Unterstützung bei der Umorganisation ihres Betriebs, um eine Berufsunfähigkeit zu vermeiden.

  • Leistungshöhe:
    • Einmalzahlung von bis zu 12.000 € (entspricht sechs Monatsrenten).
  • Voraussetzungen:
    • Die Umorganisationsmaßnahme muss tatsächlich durchgeführt werden.
    • Zwischen zwei Anträgen müssen mindestens sechs Monate liegen.
  • Besonderheit:
    • Falls innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung eine Berufsunfähigkeit eintritt, wird die Umorganisationshilfe mit den Rentenleistungen verrechnet.

5. Unterstützung bei Fragen zum Vertrag

Die Dialog bietet während der gesamten Vertragslaufzeit umfassende Beratung und Unterstützung:

  • Beispiele für Unterstützungsleistungen:
    • Erläuterung der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.
    • Unterstützung bei der Beschreibung der beruflichen Tätigkeit.
    • Hinweise zu Unterlagen für die Nachweisführung der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
    • Beratung zu Maßnahmen für medizinische und berufliche Rehabilitation.
    • Hilfestellung bei der beruflichen Wiedereingliederung oder Umorganisation für Selbstständige.

6. Rehabilitationshilfe

Die Rehabilitationshilfe dient der Unterstützung bei selbst finanzierten Maßnahmen, die geeignet sind, die Berufsunfähigkeit zu mindern oder zu beenden.

  • Leistungshöhe:
    • Erstattung von bis zu 2.000 €.
  • Voraussetzungen:
    • Die Maßnahme muss geeignet sein, die Berufsunfähigkeit zu reduzieren oder zu beseitigen.
    • Ein Nachweis über die Kosten ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.
  • Besonderheit:
    • Versicherte können den Anbieter der Rehabilitationsmaßnahmen frei wählen.

Extra versicherbare Optionen

Die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine breite Palette an extra versicherbaren Optionen, die individuell hinzugebucht werden können. Diese Optionen ermöglichen eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an spezifische Bedürfnisse und Lebensumstände. Hier eine detaillierte Übersicht:


1. Option Arbeitsunfähigkeit (AU-Option)

Die AU-Option greift, wenn die versicherte Person aufgrund von Arbeitsunfähigkeit als berufsunfähig gilt.

Leistungen:

  • Beitragsbefreiung: Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht während der Arbeitsunfähigkeit.
  • Rente: Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente für maximal 24 Monate.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 4 Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit, bescheinigt durch einen Facharzt, der zudem bestätigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens weitere 2 Monate besteht.
  • Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten genügt die Bestätigung durch einen Facharzt, dass die Krankmeldungen weiterhin gültig sind.

Besonderheiten:

  • Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung gemäß § 74 SGB V gelten nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit.
  • Leistungen enden, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet, die maximale Leistungsdauer erreicht ist oder der Versicherte verstirbt.

2. Option Dread Disease

Bei der Dread Disease Option wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet, wenn eine der in den Bedingungen definierten schweren Krankheiten eintritt.

Leistungen:

  • Einmalige Kapitalleistung in der vereinbarten Höhe.

Besonderheiten:

  • Keine zusätzliche Prüfung auf Berufsunfähigkeit erforderlich.

3. Pflegerentenoption

Diese Option erlaubt es, nach Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung eine eigenständige Pflegerentenversicherung abzuschließen.

Leistungen:

  • Abschluss einer Pflegerentenversicherung gegen einen Einmalbeitrag, ohne erneute Risikoprüfung.

Besonderheiten:

  • Die Höhe der Pflegerente richtet sich nach den Bedingungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarife.

4. Option Zusatzzahlung

Diese Option bietet eine zusätzliche Einmalzahlung bei erstmaliger unbefristeter Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

Leistungen:

  • Einmalige Zahlung von 12 Monatsrenten.
  • Reduzierte Zusatzzahlung in den letzten vier Jahren der Versicherungsdauer:
    • 80 % im viertletzten Jahr,
    • 60 % im drittletzten Jahr,
    • 40 % im vorletzten Jahr,
    • 20 % im letzten Jahr.

5. Option Verzicht auf Beitragserhöhung (§ 163 VVG)

Diese Option schützt Versicherte vor Beitragserhöhungen aufgrund steigender Leistungsbedarfe des Versicherers.

Leistungen:

  • Verzicht auf das Recht des Versicherers, gemäß § 163 VVG die Beiträge für bestehende Verträge zu erhöhen.

Besonderheiten:

  • Sichert langfristige Beitragsstabilität.

6. Option Rentendynamik im Leistungsfall

Mit dieser Option wird die Berufsunfähigkeitsrente während der Leistungsphase jährlich dynamisch erhöht.

Leistungen:

  • Jährliche Erhöhung der Rente um den vereinbarten Prozentsatz.
  • Die erste Erhöhung erfolgt nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Karenzzeit.

Besonderheiten:

  • Endet mit Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
  • Bei erneuter Berufsunfähigkeit nach einer Unterbrechung werden vorherige Dynamiken berücksichtigt.
  • Die Dynamik gilt nicht für Dread Disease- oder Pflegerentenleistungen.

Vertragsflexibilität ohne erneute Risikoprüfung

Die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ein hohes Maß an Vertragsflexibilität, das es den Versicherten ermöglicht, ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht und unkompliziert an veränderte Lebensumstände anzupassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Flexibilität erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, darunter Tarifwechsel, Beitragsanpassungen und Verlängerungsoptionen.


1. Nachversicherungsgarantie: Anpassung des Schutzes

Mit der Nachversicherungsgarantie können Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen, wenn bestimmte Lebensereignisse eintreten oder innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre unabhängig von einem Ereignis.

  • Ereignisgebundene Nachversicherung:
    Möglich bei Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Abschluss eines Studiums.
  • Ereignisunabhängige Nachversicherung:
    Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss kann die Rente ohne Anlass erhöht werden.
  • Maximale Erhöhung:
    Bis zu 100 % der anfänglich vereinbarten Rente, maximal jedoch 42.000 € jährlich.

Die Nachversicherung garantiert langfristige Anpassungsfähigkeit, ohne dass der Gesundheitszustand erneut geprüft wird.


2. Wechselgarantie

Versicherte können jederzeit während der Vertragslaufzeit von einem Tarif (z. B. SBU-solution®) in einen leistungsstärkeren Tarif (z. B. SBU-professional) wechseln.

  • Ohne erneute Risikoprüfung:
    Der Wechsel ist möglich, wenn die Versicherungs- und Leistungsdauer sowie die Berufsunfähigkeitsrente unverändert bleiben.
  • Keine Berufsgruppenprüfung:
    Es erfolgt keine Neueinstufung der versicherten Berufsgruppe.

3. Beitragsreduzierung durch Absenkung der Rente

Um finanzielle Belastungen zu reduzieren, können Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente vorübergehend absenken.

  • Mindestrente:
    600 € jährlich.
  • Wiederherstellung:
    Nach der Absenkung kann die ursprüngliche Rentenhöhe ohne erneute Risikoprüfung wiederhergestellt werden.
  • Sonderregelungen:
    • Einmalig für maximal 12 Monate ohne Nachweis.
    • Mehrfach für bis zu 24 Monate bei Arbeitslosigkeit oder Pflege von Angehörigen.
    • Bis zu 36 Monate bei gesetzlicher Elternzeit.

4. Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze

Wenn die gesetzliche Regelaltersgrenze (z. B. in der Deutschen Rentenversicherung) angehoben wird, können Versicherte die Versicherungsdauer entsprechend verlängern.

  • Voraussetzungen:
    • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung.
    • Höchstalter: 50 Jahre.
    • Mindestendalter der Versicherung: 63 Jahre.
  • Sicherstellung des Schutzes:
    Die Verlängerung schützt vor Versorgungslücken, wenn sich das Erwerbsleben verlängert.

5. Berufswechsel und Beitragsanpassung

Wenn die versicherte Person ihren Beruf wechselt, kann geprüft werden, ob sich der Beitrag reduziert.

  • Keine Risikoprüfung:
    In den ersten 10 Jahren nach Vertragsbeginn und bei Personen unter 36 Jahren entfällt die Risikoprüfung.
  • Kein Nachteil:
    Eine schlechtere Einstufung durch den Berufswechsel ist ausgeschlossen.

Fazit: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog überzeugt durch ihre umfassenden Leistungen, flexible Anpassungsmöglichkeiten und innovative Zusatzoptionen. Sie ist nicht nur eine reine Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, sondern bietet eine Vielzahl an Lösungen, um den Versicherungsschutz individuell und zukunftssicher zu gestalten.


1. Umfassender Schutz im Leistungsfall

Die Dialog bietet einen erstklassigen Schutz, der bereits frühzeitig greift. Mit der Möglichkeit, Leistungen bereits bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (AU-Option) zu erhalten, schließt die Dialog eine wichtige Lücke im klassischen Berufsunfähigkeitsschutz. Die klare Definition von Berufsunfähigkeit sorgt für transparente Leistungsansprüche, während Zusatzoptionen wie die Dynamik im Leistungsfall oder die Dread Disease-Option den Schutz erweitern.


2. Hohe Vertragsflexibilität

Ein Alleinstellungsmerkmal der Dialog ist die außergewöhnliche Vertragsflexibilität. Kunden können ihre Versicherung unkompliziert an veränderte Lebensumstände anpassen:

  • Nachversicherungsgarantien erlauben eine Erhöhung der Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Mit der Verlängerungsoption wird der Schutz bei steigender Regelaltersgrenze gesichert.
  • Durch die Beitragsreduzierung bei Absenkung der Rente bleiben Versicherte auch in schwierigen finanziellen Phasen abgesichert.

Diese Flexibilität stellt sicher, dass die Versicherung über die gesamte Vertragsdauer hinweg den individuellen Bedürfnissen der Kunden entspricht.


3. Attraktive Zusatzleistungen

Die Dialog überzeugt mit einer Vielzahl von Zusatzleistungen, die weit über den Standard hinausgehen:

  • Wiedereingliederungshilfe zur Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf.
  • Umorganisationshilfe für Selbstständige, um betriebliche Anpassungen zu finanzieren und die Berufsunfähigkeit abzuwenden.
  • Rehabilitationshilfe zur finanziellen Unterstützung bei selbst organisierten Reha-Maßnahmen.

Diese durchdachten Zusatzangebote bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern fördern auch aktiv die berufliche und gesundheitliche Wiedereingliederung.


4. Planungssicherheit und Inflationsschutz

Die Option Rentendynamik im Leistungsfall schützt die Kaufkraft der Berufsunfähigkeitsrente vor den Auswirkungen der Inflation. Gleichzeitig sorgt die Option Verzicht auf Beitragserhöhung nach § 163 VVG für langfristige Planungssicherheit, da Beitragserhöhungen aufgrund steigender Leistungsbedarfe ausgeschlossen werden.


5. Vertrauenswürdigkeit und Erfahrung

Die Dialog ist ein etablierter Anbieter mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihre durchdachten Tarifleistungen, kundenfreundlichen Bedingungen und umfassenden Optionen machen sie zu einem der führenden Anbieter auf dem Markt.


Warum die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung von der Bedingungsseite her gut ist:

  • Individuell anpassbar: Dank der hohen Flexibilität kann der Schutz optimal an Lebensphasen und finanzielle Entwicklungen angepasst werden.
  • Frühzeitige Unterstützung: Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und spezielle Zusatzoptionen bieten frühzeitige Hilfe in schwierigen Situationen.
  • Zukunftssicher: Mit der Dynamik im Leistungsfall, der Verlängerungsoption und dem Verzicht auf Beitragserhöhungen bleibt der Schutz langfristig auf einem aktuellen Niveau.
  • Exklusive Zusatzleistungen: Die Dialog bietet Leistungen wie Wiedereingliederungs- und Umorganisationshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Selbstständigen zugeschnitten sind.

Jetzt beraten lassen!

Die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine gute Kombination aus Sicherheit, Flexibilität und Zusatzleistungen. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

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Ihr Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen – Versicherungsmakler aus Durbach bei Offenburg. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite, um Ihre Arbeitskraft bestmöglich abzusichern. Vertrauen Sie auf unsere maßgeschneiderten Lösungen für Ihre individuelle Absicherung!


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