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Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung: Klare Leistungsvoraussetzungen, flexible Nachversicherungsmöglichkeiten und wertvolle Zusatzleistungen – eine ausgezeichnete Wahl für Ihre Absicherung!
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Inhaltsverzeichnis
- Ab wann leistet die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Nachversicherungsgarantien: Flexibel anpassbarer Schutz
- Nachversicherung mit Ereignis
- Nachversicherung ohne Ereignis
- Besonderheiten bei Arbeitsunfähigkeit
- Zusatzleistungen der Bayerischen
- Fazit: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen?
Ab wann leistet die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung definiert klare und transparente Kriterien, ab wann Leistungen erbracht werden. Ziel ist es, Versicherte zuverlässig abzusichern, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf wie gewohnt auszuüben.
Leistungsvoraussetzungen
Die Bayerische leistet, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuführen. Die Beeinträchtigung muss mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden haben oder zum Zeitpunkt der Prüfung bereits eingetreten sein.
Wichtige Besonderheiten:
- Tatsächliche Einschränkungen: Eine reine Prognose reicht nicht aus; die Einschränkung muss bereits über den Zeitraum von sechs Monaten hinweg vorgelegen haben.
- Berufsspezifische Prüfung: Die Bayerische betrachtet ausschließlich den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Es erfolgt kein Verweis auf einen anderen Beruf (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
Selbstständige und Freiberufler
Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird zusätzlich geprüft, ob eine zumutbare Umorganisation des Betriebs möglich ist, um die berufliche Tätigkeit fortzuführen. Diese Prüfung entfällt jedoch in folgenden Fällen:
- Der Betrieb hat weniger als fünf Mitarbeiter.
- Die berufliche Tätigkeit besteht für Akademiker zu mindestens 90 % aus Innendienstaufgaben (kaufmännisch, planend, leitend, organisatorisch)
Diese Regelung berücksichtigt die besonderen Umstände und Herausforderungen, denen Selbstständige im Vergleich zu Angestellten gegenüberstehen.
Besondere Leistungsvoraussetzungen
1. Pflegebedürftigkeit
Die Bayerische erkennt eine Berufsunfähigkeit auch dann an, wenn die versicherte Person aufgrund einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit auf die tägliche Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Dies gilt insbesondere bei Unterstützung in mindestens einer der folgenden Verrichtungen:
- Waschen,
- An- und Auskleiden,
- Nahrungsaufnahme,
- Verrichten der Notdurft,
- Fortbewegen oder Aufstehen.
Die Pflegebedürftigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden.
2. Kognitive Einschränkungen
Berufsunfähigkeit wird auch anerkannt, wenn die versicherte Person an einer schweren oder mittelschweren kognitiven Störung leidet, wie beispielsweise Demenz. Voraussetzung ist, dass die Störung dazu führt, dass der Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
Weltweiter Schutz
Der Versicherungsschutz der Bayerischen gilt weltweit. Dies bedeutet, dass Leistungen unabhängig davon erbracht werden, ob die versicherte Person sich in Deutschland oder im Ausland aufhält. Dies bietet besonders Vielreisenden oder im Ausland lebenden Personen zusätzliche Sicherheit.
Nachweis der Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Nachweise und Dokumentationen belegt werden. Die Bayerische führt eine umfassende Prüfung durch, die sich auf die individuellen Umstände der versicherten Person und deren Beruf bezieht. Kunden profitieren hierbei von einer transparenten und fairen Entscheidungsgrundlage.
Beispiel für einen Leistungsfall
Herr Müller, 45 Jahre, arbeitet als selbstständiger Tischler. Aufgrund eines schweren Bandscheibenvorfalls kann er nur noch wenige Stunden pro Woche körperlich arbeiten. Da sein Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, entfällt die Umorganisationsprüfung. Herr Müller weist durch ärztliche Atteste nach, dass seine Arbeitsfähigkeit seit über sechs Monaten um mehr als 50 % eingeschränkt ist. Die Bayerische erkennt die Berufsunfähigkeit an, und Herr Müller erhält die vereinbarte monatliche Rente.
Zusatzleistungen der Bayerischen: Vereinfachtes Anerkenntnis bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ihren Kunden eine besondere Zusatzleistung: Ein vereinfachtes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Versicherte bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung erhalten, ohne dass die vollständigen Voraussetzungen für die reguläre Berufsunfähigkeit geprüft werden müssen.
Was sind spezielle gesundheitliche Einschränkungen?
Im Sinne der Bedingungen der Bayerischen gelten die folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen als spezifische Einschränkungen, die ein vereinfachtes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit ermöglichen:
- Krebs:
Diagnosen von bösartigen Tumoren, die eine sofortige Therapie oder Operation erfordern. - Einschränkungen der Herzfunktion:
Beispielsweise eine schwerwiegende Herzinsuffizienz, die zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit führt. - Einschränkungen der Lungenfunktion:
Schwere Atemwegserkrankungen wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder andere Lungenfunktionsstörungen, die eine reguläre Berufsausübung unmöglich machen. - Einschränkungen der Sinne:
Verlust oder erhebliche Beeinträchtigung der Sehfähigkeit, Hörfähigkeit oder anderer wichtiger Sinnesfunktionen, die die berufliche Leistungsfähigkeit stark einschränken.
Wie funktioniert das vereinfachte Anerkenntnis?
- Schnelle Prüfung:
Bei Vorliegen einer der genannten Einschränkungen erfolgt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ohne die ansonsten notwendige umfangreiche Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen. - Keine umfassende Berufsunfähigkeitsprüfung:
Es wird nicht geprüft, ob eine Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit um 50 % oder mehr vorliegt. Die medizinische Diagnose allein reicht für die Leistungsanerkennung aus. - Volle Rentenzahlung:
Die Bayerische zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sobald die Diagnose durch geeignete ärztliche Unterlagen belegt ist.
Vorteile für Kunden
- Schnelle finanzielle Hilfe:
Kunden profitieren von einer zügigen Anerkennung und Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente in kritischen Lebenssituationen. - Vereinfachter Leistungsantrag:
Die Notwendigkeit umfangreicher beruflicher Nachweise entfällt bei den genannten Einschränkungen. - Umfassender Schutz:
Die Bayerische geht über die klassischen Berufsunfähigkeitsregelungen hinaus und berücksichtigt spezifische gesundheitliche Risiken, die Versicherte besonders belasten können.
Beispiel: Unterstützung bei Einschränkungen
Frau Schmidt, 42 Jahre alt, erhält die Diagnose Brustkrebs und beginnt sofort mit einer intensiven Chemotherapie. Obwohl keine vollständige Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit durchgeführt wird, erkennt die Bayerische die Berufsunfähigkeit aufgrund der Diagnose an. Frau Schmidt erhält die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente schnell und unkompliziert, wodurch sie sich voll auf ihre Genesung konzentrieren kann.
Die Beamtenklausel der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt in ihrer Beamtenklausel die besonderen beruflichen Gegebenheiten und Risiken von Beamten und Richtern im öffentlichen Dienst. Hier eine Zusammenfassung der Regelungen:
1. Berufsunfähigkeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
Ein Beamter gilt als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit:
- aus dem Dienst entlassen wird oder
- in den Ruhestand versetzt wird.
Wichtige Einschränkungen:
- Die Leistungspflicht besteht nur bis zur Reaktivierung des Beamten oder bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Versicherung.
- Wenn der entlassene Beamte eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 (konkrete Verweisung) ausübt, erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
2. Besondere Dienstunfähigkeit
Eine Dienstunfähigkeit, die durch spezielle Anforderungen an bestimmte Beamtengruppen (z. B. Polizei, Feuerwehr) entsteht, wird nicht automatisch als Berufsunfähigkeit anerkannt. Dieses Risiko kann nur durch eine besondere Dienstunfähigkeitsklausel abgedeckt werden.
3. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Die Bayerische verzichtet nicht auf die konkrete Verweisung bei Beamten, auch wenn die Option Prestige-Schutz eingeschlossen ist. Das bedeutet, dass ein Beamter auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden kann, die er aufgrund seiner Qualifikation und Fähigkeiten tatsächlich ausübt.
Kundenvorteile der Beamtenklausel
- Individuelle Berücksichtigung des Beamtenstatus:
Die Regelung bietet Beamten und Richtern eine speziell angepasste Absicherung, die den besonderen Anforderungen ihres Berufsstandes gerecht wird. - Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit:
Eine frühzeitige Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aufgrund allgemeiner gesundheitlicher Einschränkungen wird als Berufsunfähigkeit gewertet, was für Beamte eine schnelle Absicherung gewährleistet. - Zusatzschutz möglich:
Beamte in Berufen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen (z. B. Polizei, Feuerwehr) können ihr Risiko durch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsklausel umfassend absichern.
Option Prestige-Schutz der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Option Prestige-Schutz der Bayerischen erweitert den Umfang der Berufsunfähigkeitsversicherung und bringt zusätzliche Vorteile für bestimmte Versicherte. Sie bietet eine deutliche Verbesserung in Bezug auf die sogenannte konkrete Verweisung, mit einer wichtigen Ausnahme für bestimmte Berufsgruppen.
Verzicht auf die konkrete Verweisung
Wenn die Option Prestige-Schutz in den Vertrag eingeschlossen wurde, verzichtet die Bayerische:
- bei der Erstprüfung (§ 2 Absatz 1) und
- bei der Nachprüfung (§ 21 Absatz 1)
darauf, die versicherte Person auf eine andere berufliche Tätigkeit konkret zu verweisen. Dies bedeutet, dass der Versicherte Leistungen erhält, selbst wenn er theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, die seinen Qualifikationen und Fähigkeiten entspricht.
Ausnahmen beim Verzicht auf die konkrete Verweisung
Der Verzicht auf die konkrete Verweisung gilt nicht für folgende Personengruppen:
- Schüler,
- Studenten,
- Hausfrauen oder Hausmänner,
- Beamte,
- Richter,
- Soldaten,
- Freiwillig Wehrdienstleistende.
Für diese Gruppen bleibt die Möglichkeit bestehen, sie konkret auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen.
Kapitalleistung bei unbefristet anerkannter Berufsunfähigkeit
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine besondere Zusatzleistung: Eine einmalige Kapitalzahlung, wenn die Berufsunfähigkeit unbefristet anerkannt wird. Diese Regelung ergänzt die monatliche Berufsunfähigkeitsrente und bietet finanzielle Unterstützung zu einem entscheidenden Zeitpunkt.
Wann wird die Kapitalleistung gezahlt?
Die Kapitalleistung wird gewährt, wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 der Bedingungen erstmals unbefristet anerkannt wird. Diese Anerkennung erfolgt, wenn der Versicherer bestätigt, dass die berufliche Einschränkung dauerhaft ist und die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Höhe der Kapitalleistung
- Die Kapitalleistung beträgt drei Monatsrenten, jedoch maximal 6.000 €.
- Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Besonderheiten
- Begrenzung auf einmalige Leistung:
Diese Kapitalzahlung wird während der gesamten Versicherungsdauer nur einmal gewährt. - Anpassung im letzten Vertragsjahr:
Im letzten Jahr der Vertragslaufzeit wird die Kapitalleistung anteilig berechnet. Sie beträgt für jeden verbleibenden Monat der Versicherungsdauer ein Zwölftel der ursprünglich vorgesehenen Summe. - Keine Kapitalleistung bei begrenzter Dienstfähigkeit:
Wird eine Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 10 Absatz 1 erbracht (z. B. bei Beamten), besteht kein Anspruch auf die Kapitalleistung.
Beispiel: Kapitalleistung bei Anerkennung
Herr Meier, 40 Jahre, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 2.000 € abgeschlossen. Nach einem schweren Unfall wird seine Berufsunfähigkeit unbefristet anerkannt. Die Bayerische zahlt ihm zusätzlich zur monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung von 6.000 € (3 x 2.000 €). Diese Summe hilft Herrn Meier, kurzfristige finanzielle Herausforderungen, wie den Umbau seines Wohnraums, zu bewältigen.
Fazit: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen?