HDI Berufsunfähigkeitsversicherung EGO Top mit AU Klausel – Flexibilität und Sicherheit für Ihre Zukunft

Willkommen bei der LEIBLE GmbH in Durbach, Ihrem Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen!

Berufsunfähigkeit kann plötzlich jeden treffen, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse.

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI genießen Sie nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch flexible Anpassungsmöglichkeiten und Leistungen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung: Höchste Flexibilität bei Nachversicherungen, umfassender Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und starke Zusatzleistungen – ein perfekter Begleiter für Ihre Zukunftssicherung!

Heute schauen wir uns die Versicherungsbedingungen des HDI nach EGO Top (Tarif: BVZ22) genauer an:

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann leistet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Nachversicherungsgarantie: Flexibel bleiben ohne Gesundheitsprüfung
  3. Besonderheiten: Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
  4. Zusatzleistungen und Anpassungsmöglichkeiten
  5. Das Umtauschangebot der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung
  6. Fazit: Warum die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wann leistet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI bietet umfassenden Schutz, der auf die individuelle berufliche Situation abgestimmt ist. Die Leistungsvoraussetzungen sind klar geregelt und bieten Sicherheit für verschiedenste berufliche und private Lebenssituationen. Hier sind die wesentlichen Punkte im Detail:


Berufsunfähigkeit im Sinne der HDI-Bedingungen

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall:
    • Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn Art, Schwere und Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen dazu führen, dass die versicherte Person mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf in der bisherigen Form auszuüben.
  2. Pflegebedürftigkeit oder Demenz:
    • Auch Pflegebedürftigkeit oder der Nachweis einer Demenzerkrankung (z. B. ab Schweregrad 5 nach der Global Deterioration Scale) gelten als Berufsunfähigkeit.
  3. Volle Erwerbsminderung:
    • Wird eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung aufgrund voller Erwerbsminderung ausschließlich aus medizinischen Gründen gewährt, erkennt der HDI ebenfalls die Berufsunfähigkeit an.

Besonderheit: Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt

Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung prüft ausschließlich den zuletzt ausgeübten Beruf und dessen Tätigkeitsprofil, wie es ohne gesundheitliche Einschränkungen gestaltet war. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten erfolgt nicht (Verzicht auf abstrakte Verweisung). Dies bietet besonders für Akademiker, Selbstständige und Fachkräfte Sicherheit, dass ihre individuelle berufliche Qualifikation geschützt ist.


Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen

Für Selbstständige ist eine zumutbare Umorganisation des Betriebs grundsätzlich Teil der Prüfung. Dabei gilt:

  • Umorganisation zumutbar: Der HDI erwartet, dass die berufliche Tätigkeit durch eine wirtschaftlich sinnvolle Umorganisation des Betriebs fortgesetzt werden kann, ohne dass die Lebensstellung des Versicherten wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Verzicht auf Umorganisation: In bestimmten Fällen verzichtet der HDI auf die Prüfung einer Umorganisation, z. B.:
    • Wenn der Selbstständige weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt,
    • wenn er überwiegend kaufmännisch-administrative Aufgaben ausführt,
    • oder wenn er als Arzt, Anwalt oder Steuerberater tätig ist.

Besonderheit für Auszubildende, Studenten und Hausfrauen/-männer

  1. Auszubildende:
    • Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit wird das Berufsbild der Ausbildung berücksichtigt.
  2. Studenten:
    • Die Prüfung erfolgt auf Basis des Mindestanforderungsprofils des angestrebten Berufs, der mit dem Studienabschluss erreicht werden soll. Dies schützt vor einer Verweisung auf nicht studienrelevante Berufe.
  3. Hausfrauen/-männer:
    • Die Berufsunfähigkeit wird an den konkret ausgeübten Tätigkeiten im Haushalt gemessen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag ohne anderweitige Berufsausübung abgeschlossen wurde.

Weitere Sonderregelungen

  • Karenzzeit: Wenn eine Karenzzeit im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Leistungspflicht erst nach deren Ablauf. Die Berufsunfähigkeit muss während der Karenzzeit ununterbrochen bestehen bleiben.
  • Schnelle Anerkennung: Nach sechs Monaten andauernder Beeinträchtigung gilt die Berufsunfähigkeit rückwirkend von Beginn an als eingetreten.
  • Weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Aufenthaltsort – weltweit.

Mit diesen detaillierten Regelungen bietet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung eine transparente und faire Absicherung für verschiedenste Berufs- und Lebenssituationen. Besonders die individuelle Betrachtung des zuletzt ausgeübten Berufs und die Berücksichtigung von Sonderregelungen für Selbstständige, Studenten und Hausfrauen/-männer machen diesen Tarif zu einer starken Wahl.

Nachversicherungsgarantie: Flexibel bleiben ohne Gesundheitsprüfung

Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz flexibel zu erhöhen – sowohl bei bestimmten Lebensereignissen als auch unabhängig davon. Diese Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, Ihre Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Dabei gelten jedoch klare Grenzen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind.


Nachversicherung bei Lebensereignissen

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Lebensereignissen. Dazu gehören:

  • Familienzuwachs: Geburt oder Adoption eines Kindes,
  • Karrierefortschritt: Gehaltserhöhung, erfolgreicher Abschluss eines Studiums, einer Weiterbildung oder Ausbildung,
  • Immobilienerwerb: Aufnahme eines Darlehens in Höhe von mindestens 50.000 €,
  • Berufswechsel: Aufnahme einer ersten Vollzeitstelle nach Ausbildung oder Studium.

Wichtige Regelungen:

  • Zeitfenster: Nach dem Eintritt eines Ereignisses können Sie die Erhöhung innerhalb von 12 Monaten beantragen.
  • Maximale Erhöhung pro Ereignis: Bis zu 100 % der zu Vertragsbeginn vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente können Sie pro Ereignis zusätzlich versichern.
  • Nachweise: Das jeweilige Ereignis muss durch offizielle Dokumente (z. B. Geburtsurkunde, Gehaltsnachweis, Darlehensvertrag) belegt werden.

Beispiel: Herr Müller, 32 Jahre alt, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.500 €. Nach der Geburt seines Kindes beantragt er eine Erhöhung um 1.500 € (100 % der ursprünglich vereinbarten Rente). Seine neue Rente beträgt 3.000 €. Dies erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Ereignisunabhängige Nachversicherung

Zusätzlich zur ereignisgebundenen Nachversicherung bietet die HDI eine freie Nachversicherung, die unabhängig von Lebensereignissen genutzt werden kann. Diese Möglichkeit ist ideal, um den Versicherungsschutz flexibel zu erweitern. Wichtige Regelungen:

  • So viel Zeit bleibt: Die ereignisunabhängige Nachversicherung kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsbeginn oder bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres ausgeübt werden, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
  • Maximale Erhöhung: Innerhalb der freien Phase kann die Berufsunfähigkeitsrente um bis zu 100 % der zu Vertragsbeginn vereinbarten Rente erhöht werden.
    • Ausnahme: Wenn zu Vertragsbeginn eine jährliche Berufsunfähigkeitsrente von weniger als 9.000 € (750 €/Monat) vereinbart wurde, gilt diese 100 %-Grenze für alle Erhöhungen innerhalb der freien Phase kumuliert.
  • Voraussetzungen:
    • Die Versicherung muss prämienpflichtig bestehen.
    • Es darf weder eine laufende Berufsunfähigkeit vorliegen noch eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen ununterbrochen bestanden haben.

Beispiel: Frau Schmidt, 36 Jahre alt, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 750 €. Drei Jahre nach Vertragsabschluss entscheidet sie sich, ihre Absicherung um 750 € zu erhöhen, sodass die neue Rente 1.500 € beträgt. Da ihre ursprüngliche Rente unter 9.000 € jährlich liegt, ist diese Erhöhung in der freien Phase die maximal mögliche Anpassung.


Zusammenfassung zur Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie der HDI ermöglicht eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes. Pro Ereignis kann die Rente um bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Rente erhöht werden. Innerhalb der freien Phase ist ebenfalls eine Erhöhung um bis zu 100 % der zu Vertragsbeginn vereinbarten Rente möglich, wobei bei einer Anfangsrente unter 9.000 € jährlich diese Grenze kumulativ für alle Erhöhungen gilt. Mit diesen klaren Regelungen sorgt die HDI-Berufsunfähigkeitsversicherung für Sicherheit und Flexibilität – ideal für alle, die langfristig und bedarfsgerecht abgesichert sein möchten.

Besonderheiten: Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Ein besonderer Vorteil der HDI-Berufsunfähigkeitsversicherung ist der erweiterte Schutz bei Arbeitsunfähigkeit, der finanzielle Sicherheit in Fällen bietet, in denen eine vollständige Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde. Dieser Schutz schließt die Lücke zwischen längeren Krankheitsphasen und einer möglichen Berufsunfähigkeit und sorgt dafür, dass Versicherte frühzeitig Unterstützung erhalten.


Wann greift der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit?

Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wird gewährt, wenn die versicherte Person:

  1. Aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ununterbrochen für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig ist, und
  2. die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen und Nachweise dokumentiert ist.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann, auch wenn sie vorübergehend krankgeschrieben ist und noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.


Leistungsumfang und Dauer

Bei anerkannter Arbeitsunfähigkeit wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Dies bietet Versicherten in langen Krankheitsphasen einen entscheidenden finanziellen Vorteil.

  • Maximale Leistungsdauer: Die Zahlung der Arbeitsunfähigkeitsrente ist auf 36 Monate begrenzt.
    • Innerhalb dieses Zeitraums hat der Versicherte Zeit, sich von der Erkrankung zu erholen oder falls nötig, einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu stellen.
  • Höhe der Leistung: Die monatliche Rente entspricht der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Dies entlastet finanziell und ermöglicht eine Sicherung des Lebensstandards.

Muss gleichzeitig ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden?

Nein, ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente muss nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Das bedeutet:

  • Flexibilität für Versicherte: Sie können zunächst die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen und den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente später stellen, falls sich die gesundheitliche Situation verschlechtert oder eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eintritt.
  • Übergang in Berufsunfähigkeitsrente: Sollte sich die Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit wandeln, wird die Arbeitsunfähigkeitsrente nahtlos in die Berufsunfähigkeitsrente überführt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Allerdings weisen die Bedingungen darauf hin, dass die zur Arbeitsunfähigkeit führenden Gesundheitsstörungen und Funktionseinbußen auch Ursache einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit sein können. Versicherte werden aufgefordert, bei einer Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten vorsorglich Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit anzumelden.


Beispiel: Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsantrag

Ausgangslage: Herr Meier, 40 Jahre alt, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 2.000 €. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall ist er für sechs Monate krankgeschrieben. Da keine Verbesserung in Sicht ist, stellt er einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen.

Ablauf:

  • Nach Prüfung seiner ärztlichen Unterlagen erkennt die HDI die Arbeitsunfähigkeit an, und Herr Meier erhält die vereinbarte Rente von 2.000 € monatlich.
  • Nach weiteren zwölf Monaten wird festgestellt, dass Herr Meier dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Er stellt daraufhin einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen.
  • Die HDI prüft den Antrag und wandelt die laufenden Zahlungen der Arbeitsunfähigkeitsrente nahtlos in die Berufsunfähigkeitsrente um.

Besonderheiten und Einschränkungen

  1. Leistungsbegrenzung: Die maximale Leistungsdauer für die Arbeitsunfähigkeitsrente beträgt 36 Monate. Danach endet diese Leistung, es sei denn, die Berufsunfähigkeit wird festgestellt.
  2. Keine parallelen Anträge erforderlich: Versicherte können zunächst nur die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen und den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente später stellen.
  3. Ärztliche Nachweise: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliche Bescheinigungen lückenlos dokumentiert werden. Die HDI behält sich vor, regelmäßige Nachweise einzufordern.
  4. Prämienfreiheit: Während des Bezugs der Arbeitsunfähigkeitsrente bleibt der Vertrag prämienfrei bestehen.

Fazit zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Der erweiterte Schutz bei Arbeitsunfähigkeit bietet Ihnen eine wertvolle finanzielle Unterstützung in langwierigen Krankheitsphasen, ohne dass Sie sofort Berufsunfähigkeit nachweisen müssen. Mit einer maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten und der Möglichkeit, den Berufsunfähigkeitsantrag unabhängig zu stellen, bietet dieser Schutz Flexibilität und Sicherheit in belastenden Lebenssituationen.

Mit der HDI-Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie in jeder Phase bestens abgesichert – egal, ob temporäre Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Berufsunfähigkeit eintritt.

Zusatzleistungen und Anpassungsmöglichkeiten bei der HDI -Berufsunfähigkeitsversicherung

Die HDI – Berufsunfähigkeitsversicherung bietet neben den Kernleistungen eine Reihe von Zusatzleistungen und Anpassungsmöglichkeiten, die den Schutz erweitern und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sind. Diese Optionen machen die Versicherung besonders attraktiv für Selbstständige, Angestellte und Familien.


Einmalzahlung bei Umorganisation

Selbstständige, die ihren Betrieb aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen umorganisieren müssen, können eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten beantragen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, den beruflichen Neustart zu erleichtern.Vorteile dieser Leistung:

  • Die Zahlung deckt Kosten für betriebliche Anpassungen, wie z. B. die Einstellung von Personal, technische Veränderungen oder andere Umstrukturierungsmaßnahmen.
  • Die Einmalzahlung ist unabhängig davon, ob später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden.
  • Sie ermöglicht Selbstständigen, ihre Tätigkeit in einer veränderten Form fortzuführen und gleichzeitig ihre Lebensstellung zu sichern.

Beispiel: Herr Müller, 42 Jahre, ist Inhaber einer kleinen Schreinerei. Nach einem Bandscheibenvorfall kann er keine körperlichen Arbeiten mehr ausführen. Mithilfe der Einmalzahlung organisiert er seinen Betrieb um, stellt zwei Mitarbeiter ein und übernimmt vorwiegend administrative Aufgaben.


Rehabilitation und Wiedereingliederung

Die HDI unterstützt Versicherte, die an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, mit bis zu 3.000 Euro. Diese Kostenbeteiligung wird gewährt, sofern die Maßnahmen nicht von anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen oder Rentenversicherungen) übernommen werden. Besonderheiten:

  • Die Unterstützung fördert eine schnelle Rückkehr ins Berufsleben oder den Alltag.
  • Sie gilt für medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen, die der Genesung und Wiederaufnahme der Tätigkeit dienen.

Vorteile für Kunden:

  • Finanzielle Entlastung in einer sensiblen Phase der Gesundheitsversorgung.
  • Erleichterung bei der Organisation und Umsetzung von Reha-Maßnahmen, die speziell auf die beruflichen Anforderungen zugeschnitten sind.

Dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der HDI bietet verschiedene Optionen, um den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit dynamisch zu erhöhen. Ziel ist es, den Schutz an die Inflation und wachsende finanzielle Bedürfnisse anzupassen. Optionen zur Anpassung:

  1. Überschussbeteiligung: Überschüsse aus dem Versicherungsvertrag können genutzt werden, um die Berufsunfähigkeitsrente automatisch zu erhöhen.
  2. Festgelegte Dynamisierungen: Die vereinbarte Rente wird regelmäßig (z. B. jährlich) um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Vorteile:

  • Der Schutz wächst mit der Zeit, sodass er auch bei steigenden Lebenshaltungskosten oder wachsendem Einkommen angemessen bleibt.
  • Die Anpassungen erfolgen automatisch und erfordern keinen zusätzlichen Aufwand von Seiten des Versicherten.

Beispiel: Frau Schmidt, 30 Jahre alt, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer anfänglichen monatlichen Rente von 1.500 €. Durch die jährliche Dynamik von 3 % beträgt ihre Rente nach 10 Jahren bereits rund 2.000 € – ohne dass sie dafür erneut Unterlagen einreichen muss.


Fazit: Mehrwert durch Zusatzleistungen und Anpassungsmöglichkeiten

Die HDI – Berufsunfähigkeitsversicherung geht über die reine Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit hinaus und bietet mit ihren Zusatzleistungen und Anpassungsmöglichkeiten umfassende Unterstützung:

  • Flexibilität für Selbstständige: Finanzielle Hilfen bei der Umorganisation.
  • Förderung der Genesung: Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Langfristige Sicherheit: Dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes an steigende Bedürfnisse.

Diese Leistungen machen die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem leistungsstarken Produkt, das sich individuell auf verschiedene Lebenssituationen abstimmen lässt.

Das Umtauschangebot der HDI – Berufsunfähigkeitsversicherung auf den neuen Rechnungszins

Ein besonderes Feature der HDI – Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Umtauschangebot auf den neuen Rechnungszins. Dieses ermöglicht es Versicherten, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung während der Vertragslaufzeit auf ein neues Tarifmodell mit einem aktuelleren Rechnungszins umzuwandeln. Dabei profitieren Kunden von verbesserten finanziellen und vertraglichen Bedingungen, ohne ihre Absicherung zu verlieren.


Was ist der Rechnungszins?

Der Rechnungszins ist ein garantierter Zinssatz, den Versicherer bei der Kalkulation der Beiträge berücksichtigen. Er beeinflusst direkt die Beitragshöhe und die Überschussbeteiligung eines Vertrags. Mit der Zeit passen Versicherer den Rechnungszins an aktuelle Marktbedingungen und gesetzliche Vorgaben an. Ein neuer Tarif mit einem angepassten Rechnungszins kann günstigere oder stabilere Beiträge bieten.


Wie funktioniert das Umtauschangebot?

Das Umtauschangebot der HDI erlaubt es Ihnen, Ihren bestehenden Vertrag auf einen neuen Tarif mit einem aktualisierten Rechnungszins umzustellen. Dabei bleiben wichtige Vorteile erhalten:

  1. Keine erneute Gesundheitsprüfung: Die Umstellung erfolgt ohne neue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand.
  2. Beibehaltung der Absicherung: Ihr Versicherungsschutz bleibt erhalten und wird im neuen Tarif fortgeführt.
  3. Option auf verbesserte Leistungen: Mit dem Umtausch profitieren Sie von möglichen Verbesserungen in den Tarifbedingungen, wie beispielsweise zusätzlichen Leistungen oder erweiterten Anpassungsoptionen.

Vorteile für die Kunden

1. Finanzielle Entlastung

Ein neuer Tarif mit einem angepassten Rechnungszins kann zu niedrigeren Beiträgen führen. Gerade bei langfristigen Verträgen, die über Jahrzehnte laufen, kann dies eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Kunden profitieren von der Neuberechnung der Beiträge, ohne ihre Absicherung einzuschränken.

2. Anpassung an aktuelle Standards

Mit dem Umtauschangebot stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag den neuesten Tarifbedingungen entspricht. Dies kann zusätzliche Leistungen, erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten oder eine verbesserte Überschussbeteiligung umfassen.

3. Flexibilität für die Zukunft

Das Umtauschangebot bietet Kunden die Möglichkeit, ihre Versicherung dynamisch an veränderte Lebens- und Marktsituationen anzupassen. Sie bleiben flexibel und profitieren von den Vorteilen moderner Tarife, ohne ihre bestehende Absicherung aufzugeben.

4. Planbarkeit und Sicherheit

Der Umtausch kann in vielen Fällen dazu beitragen, den Vertrag stabiler und planbarer zu gestalten. Bei längeren Vertragslaufzeiten schützt dies vor unerwarteten Entwicklungen am Markt, die ältere Tarife unter Druck setzen könnten.


Worauf sollten Kunden achten?

  1. Neue Tarife genau prüfen: Kunden sollten sich vor dem Umtausch umfassend über die Bedingungen des neuen Tarifs informieren, um sicherzustellen, dass dieser ihren Anforderungen entspricht.
  2. Individuelle Beratung nutzen: Ein erfahrener Versicherungsberater kann Ihnen helfen, den Mehrwert des Umtauschs zu bewerten und alle Vor- und Nachteile abzuwägen.
  3. Fristen beachten: Das Umtauschangebot ist in der Regel zeitlich begrenzt und sollte rechtzeitig genutzt werden.

Fazit: Warum das Umtauschangebot nutzen?

Das Umtauschangebot der HDI auf den neuen Rechnungszins bietet Kunden eine einzigartige Möglichkeit, ihre Versicherung flexibel und kostengünstig an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Sie profitieren von:

  • Beitragsersparnissen durch günstigere Tarife,
  • erweiterten Leistungen in den neuen Tarifen,
  • der Beibehaltung des bestehenden Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung,
  • und einer besseren Planbarkeit für die Zukunft.

Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung stellt mit diesem Angebot sicher, dass Ihre Absicherung nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft optimal gestaltet ist.


Fazit: Warum die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der HDI gehört zu den leistungsstärksten und flexibelsten Produkten auf dem Markt. Sie kombiniert eine klare Absicherung mit zahlreichen Zusatzleistungen, die den Versicherten in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen. Mit innovativen Anpassungsmöglichkeiten und einem erweiterten Schutz bei Arbeitsunfähigkeit bietet die HDI maßgeschneiderte Lösungen, die über die reine Absicherung hinausgehen.


Umfassender Schutz ab 50 % Berufsunfähigkeit

Die HDI-Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Dabei wird ausschließlich Ihr zuletzt ausgeübter Beruf betrachtet – ohne Verweisung auf andere Berufe. Vorteile für Kunden:

  • Individueller Schutz, der Ihre aktuelle berufliche Qualifikation berücksichtigt.
  • Sicherheit, dass Sie Ihren Lebensstandard auch bei gesundheitlichen Einschränkungen beibehalten können.

Erweiterter Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Der zusätzliche Schutz bei Arbeitsunfähigkeit ist ein Alleinstellungsmerkmal der HDI. Sie erhalten bereits bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten eine monatliche Rente – unabhängig davon, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Highlights:

  • Maximale Leistungsdauer von 36 Monaten, die finanziellen Spielraum bei längeren Krankheitsphasen bietet.
  • Kein sofortiger Berufsunfähigkeitsantrag erforderlich, was den Prozess für Versicherte erleichtert.
  • Nahtlose Überleitung zur Berufsunfähigkeitsrente bei dauerhafter Beeinträchtigung.

Flexibilität durch Nachversicherungsgarantie

Die HDI ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz jederzeit an veränderte Lebenssituationen anzupassen. Dies gilt sowohl für ereignisgebundene Nachversicherungen (z. B. Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung) als auch für freie Nachversicherungen innerhalb der ersten fünf Jahre. Besonderheiten:

  • Erhöhungen bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sind pro Ereignis möglich.
  • Auch ohne Anlass können innerhalb der freien Phase Erhöhungen vorgenommen werden, was besonders jungen Versicherten eine langfristige Planungssicherheit bietet.

Wertvolle Zusatzleistungen: Die HDI bietet zusätzliche Leistungen, die über den Standard hinausgehen:

  1. Einmalzahlung bei Umorganisation: Selbstständige erhalten bis zu sechs Monatsrenten, um ihren Betrieb anzupassen und weiterhin arbeitsfähig zu bleiben.
  2. Rehabilitation und Wiedereingliederung: Kostenbeteiligung von bis zu 3.000 € für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen.
  3. Dynamische Anpassungen: Schutz vor Inflation und wachsenden finanziellen Verpflichtungen durch automatische Rentensteigerungen.

Kundenvorteil: Diese Leistungen sorgen dafür, dass Sie nicht nur bei Berufsunfähigkeit unterstützt werden, sondern auch präventiv und während Übergangsphasen finanziell entlastet sind.


Langfristige Sicherheit und Verlässlichkeit: Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung ist so konzipiert, dass sie den Versicherten in jeder Lebenslage Schutz bietet:

  • Weltweiter Schutz: Ihre Absicherung gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort – ob in Deutschland oder im Ausland.
  • Klare Regelungen: Transparente und verständliche Bedingungen sorgen dafür, dass Sie genau wissen, wann und wie Sie Leistungen erhalten.
  • Individuelle Lösungen: Ob Angestellte, Selbstständige, Studenten oder Hausfrauen/-männer – die HDI bietet maßgeschneiderte Tarife für jede Lebenssituation.

Warum die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung wählen?

Zusammengefasst bietet die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung:

  1. Flexibilität: Dynamische Anpassungen und umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung.
  2. Umfassenden Schutz: Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit mit klar definierten Leistungsbedingungen.
  3. Zusatzleistungen: Finanzielle Unterstützung bei Umorganisation, Rehabilitation und präventiven Maßnahmen.
  4. Verlässlichkeit: Klare Regeln, weltweiter Schutz und transparente Kommunikation.

LEIBLE GmbH – Ihr Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Wir bei der LEIBLE GmbH in Durbach stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die optimale Absicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine exzellente Wahl für alle, die Wert auf langfristige Sicherheit, Flexibilität und umfassende Leistungen legen.
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