Schäden infolge Verschleiß versicherbar?

Schäden durch Verschleiß sind grundsätzlich in allen so genannten „Kasko Versicherungsarten“, wie Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elektronikversicherung, Vollkaskoversicherung nicht versicherbar!

Warum ist das so?

Nehmen wir an eine Versicherung würde Schäden nach Verschleiß erstatten, dann wäre der Versicherungsfall immer irgendwann gegeben, denn alles verschleißt mit der Zeit.

Derartige Schadensarten können (verständlicher Weise) nicht oder zumindest nicht gerecht kalkuliert werden. Entweder wäre die Versicherung so teuer, dass sie niemand abschließen würde, oder die Versicherung „legt immer drauf“, so dass sie dieses Produkt irgendwann einstellt. In beiden Fällen wäre niemandem gedient.

Beide Szenarien sind nicht nur für uns, die LEIBLE GmbH, als langjährigen Versicherungsmakler nachvollziehbar, sondern sicher auch für die allermeisten Verbraucher.

Aber keine Regel ohne Ausnahme, es gibt Versicherungen, die so genannte Verschleißschäden erstatten!

Diesen Schadensfall hatten wir erst im Rahmen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung.

Der Kunde hat über die Waldenburger Versicherung die Fahrradvollkaskoversicherung Premium Stand 01.04.2020.

Ein Verschleißschaden am Ritzel führte zu einem Schadensbetrag über 229,80 €; ist dieser Schaden gedeckt, lautete die Frage des Kunden?

In solchen Fällen hilft ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Denn auch solch eher außergewöhnlichen Einschlüsse wie „Verschleißschäden“ haben verständlicherweise ihre Grenzen.

So stets in den Bedingungen der Waldenburger Versicherung geschrieben:

Unter dem Punkt kk ist die Einschränkung (Fahrrad zum Schadenszeitpunkt nicht älter als 3 Jahre) zu sehen; das trifft in dem Fall zu.

Unter „nicht versichert“ sind zudem Schäden am Ritzel nicht genannt.

Übrigens: Wir empfehlen unseren Kunden immer, den Punkt „nicht versichert“ bei jeder Versicherungsart einmal durch zu lesen, was sehr aufschlussreich ist und zu einem gewissen Grundgefühl führt, was eine Versicherung bezahlt, oder für was eben nicht.

Also Schaden bei der Versicherung eingereicht, der kurz später in voller Höhe erstattet wurde:

Somit ist die Frage ob Schäden durch Verschleiß versicherbar sind, mit einem „Ja“ zu beantworten, denn im Bereich der Fahrrad-Vollkaskoversicherung ist das (je nach Tarif mehr oder weniger) der Fall!

Der Kunde erhielt diese schöne Nachricht der Waldenburger Versicherung nicht nur, wie man es seit Jahrzehnten kennt per Post, sondern auch digital in seinen digitalen Versicherungsordner „simplr“ ein gespielt:

Haben Sie Fragen zu Versicherungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach-wir freuen uns!

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