Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen BU PROTECT: Maßgeschneiderte Sicherheit für Ihre Zukunft heute im Check!

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Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung: Klare Leistungsvoraussetzungen, flexible Nachversicherungsmöglichkeiten und wertvolle Zusatzleistungen – eine ausgezeichnete Wahl für Ihre Absicherung!

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Inhaltsverzeichnis

  1. Ab wann leistet die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Nachversicherungsgarantien: Flexibel anpassbarer Schutz
    • Nachversicherung mit Ereignis
    • Nachversicherung ohne Ereignis
  3. Besonderheiten bei Arbeitsunfähigkeit
  4. Zusatzleistungen der Bayerischen
  5. Fazit: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen?

Ab wann leistet die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung definiert klare und transparente Kriterien, ab wann Leistungen erbracht werden. Ziel ist es, Versicherte zuverlässig abzusichern, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf wie gewohnt auszuüben.


Leistungsvoraussetzungen

Die Bayerische leistet, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuführen. Die Beeinträchtigung muss mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden haben oder zum Zeitpunkt der Prüfung bereits eingetreten sein.

Wichtige Besonderheiten:

  • Tatsächliche Einschränkungen: Eine reine Prognose reicht nicht aus; die Einschränkung muss bereits über den Zeitraum von sechs Monaten hinweg vorgelegen haben.
  • Berufsspezifische Prüfung: Die Bayerische betrachtet ausschließlich den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Es erfolgt kein Verweis auf einen anderen Beruf (Verzicht auf abstrakte Verweisung).

Selbstständige und Freiberufler

Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird zusätzlich geprüft, ob eine zumutbare Umorganisation des Betriebs möglich ist, um die berufliche Tätigkeit fortzuführen. Diese Prüfung entfällt jedoch in folgenden Fällen:

  1. Der Betrieb hat weniger als fünf Mitarbeiter.
  2. Die berufliche Tätigkeit besteht für Akademiker zu mindestens 90 % aus Innendienstaufgaben (kaufmännisch, planend, leitend, organisatorisch)

Diese Regelung berücksichtigt die besonderen Umstände und Herausforderungen, denen Selbstständige im Vergleich zu Angestellten gegenüberstehen.


Besondere Leistungsvoraussetzungen

1. Pflegebedürftigkeit

Die Bayerische erkennt eine Berufsunfähigkeit auch dann an, wenn die versicherte Person aufgrund einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit auf die tägliche Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Dies gilt insbesondere bei Unterstützung in mindestens einer der folgenden Verrichtungen:

  • Waschen,
  • An- und Auskleiden,
  • Nahrungsaufnahme,
  • Verrichten der Notdurft,
  • Fortbewegen oder Aufstehen.

Die Pflegebedürftigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden.


2. Kognitive Einschränkungen

Berufsunfähigkeit wird auch anerkannt, wenn die versicherte Person an einer schweren oder mittelschweren kognitiven Störung leidet, wie beispielsweise Demenz. Voraussetzung ist, dass die Störung dazu führt, dass der Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.


Weltweiter Schutz

Der Versicherungsschutz der Bayerischen gilt weltweit. Dies bedeutet, dass Leistungen unabhängig davon erbracht werden, ob die versicherte Person sich in Deutschland oder im Ausland aufhält. Dies bietet besonders Vielreisenden oder im Ausland lebenden Personen zusätzliche Sicherheit.


Nachweis der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Nachweise und Dokumentationen belegt werden. Die Bayerische führt eine umfassende Prüfung durch, die sich auf die individuellen Umstände der versicherten Person und deren Beruf bezieht. Kunden profitieren hierbei von einer transparenten und fairen Entscheidungsgrundlage.


Beispiel für einen Leistungsfall

Herr Müller, 45 Jahre, arbeitet als selbstständiger Tischler. Aufgrund eines schweren Bandscheibenvorfalls kann er nur noch wenige Stunden pro Woche körperlich arbeiten. Da sein Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, entfällt die Umorganisationsprüfung. Herr Müller weist durch ärztliche Atteste nach, dass seine Arbeitsfähigkeit seit über sechs Monaten um mehr als 50 % eingeschränkt ist. Die Bayerische erkennt die Berufsunfähigkeit an, und Herr Müller erhält die vereinbarte monatliche Rente.

Nachversicherungsgarantien: Flexibel anpassbarer Schutz

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen umfassende Flexibilität, um Ihren Versicherungsschutz im Laufe der Jahre an veränderte Lebensumstände anzupassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders wichtig, wenn sich Ihre berufliche oder private Situation ändert, wie etwa durch eine Gehaltserhöhung, die Geburt eines Kindes oder den Kauf einer Immobilie.


Nachversicherung mit Ereignis

Die Bayerische ermöglicht es Ihnen, die Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Lebensereignissen zu erhöhen. Diese Option ist ideal, um Ihren Schutz bedarfsgerecht zu erweitern, ohne dass eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

Familiäre Ereignisse, die eine Nachversicherung auslösen:

  • Heirat der versicherten Person;
  • Geburt eines Kindes der versicherten Person;
  • Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person;
  • Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) der versicherten Person;
  • Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person;

Berufliche Ereignisse, die eine Nachversicherung auslösen:

  • Aufnahme eines Studiums an einer staatlich anerkannten
    Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie, dessen angestrebter Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist;
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung oder
    eines staatlich anerkannten Studiums der versicherten Person;
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsfortbildung (z. B.
    Facharztausbildung, Promotion, Master, Meisterprüfung)
    der versicherten Person, sofern sie eine der
    Berufsfortbildung entsprechende berufliche Tätigkeit
    ausübt;
  • erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes
    für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen
    Schulen (Referendariat) der versicherten Person mit anschließender Aufnahme einer unbefristeten Schultätigkeit im Angestelltenverhältnis ohne
    Zusage auf eine spätere Verbeamtung;
  • erstmaliger Wechsel der versicherten Person in
    die berufliche Selbstständigkeit (Hauptberuf) in einem
    anerkannten Ausbildungsberuf;
  • erstmaliger Wechsel der versicherten Person aus
    einer seit mindestens einem Jahr bestehenden Teilzeittätigkeit
    in eine unbefristete Vollzeittätigkeit;
  • bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten Steigerung
    des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bzw.
    bei Beamten Steigerung der Bruttobezüge der versicherten Person von mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahr

Bedingungen um die Nachversicherung in Anspruch nehmen zu können (u.A., genaueres ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen):

  • Die Erhöhung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis beantragt werden.
  • Es ist ein Nachweis über das Ereignis erforderlich, z. B. eine Geburtsurkunde oder Gehaltsabrechnung.
  • Die maximale Erhöhung beträgt zwischen 900 € und 6.000 € Jahresrente (max. 150 %   der bei Vertragsabschluss vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente), sodass Ihr Schutz Schritt für Schritt mit Ihren Bedürfnissen wächst.
  • Eine Gesamtjahresrente über 48.000 € darf dabei nicht überstiegen werden

Beispiel: Herr Weber, 32 Jahre alt, hat bei Vertragsabschluss eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 € vereinbart. Nach der Geburt seines ersten Kindes beantragt er eine Erhöhung um 500 €, sodass seine neue monatliche Rente 2.000 € beträgt – ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Nachversicherung ohne Ereignis

Die Bayerische bietet zusätzlich eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Schutz auch ohne konkreten Anlass zu erhöhen. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet sein möchten oder Ihr Einkommen steigt.

Wichtige Merkmale:

  • Die ereignisunabhängige Nachversicherung kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss einmalig genutzt werden;
  • es ist keine Begründung oder ein Nachweis erforderlich;
  • auch hier gelten klare Obergrenzen: Die Erhöhung muss zwischen 900 € und 6.000 € Jahresrente, maximal jedoch 150 % der ursprünglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente betragen.

Beispiel: Frau Schmidt, 28 Jahre, hat eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.200 € vereinbart. Drei Jahre nach Vertragsbeginn entscheidet sie sich, ihren Schutz auf 1.700 € zu erhöhen, da sich ihre finanzielle Situation verbessert hat. Dies erfolgt unkompliziert und ohne zusätzliche Risikoprüfung.


Sonderregelung bei Karrieresprung: Flexibler Schutz für Ihre Karriere, die sich in eine Nachversicherungsgarantie mit verbundener Sonderregelung aufteilen:

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine besondere Regelung für Karrieresprünge (genau genommen 2 verschiedene Regelungen), die es Versicherten ermöglicht, ihre Absicherung bei einem deutlichen beruflichen Aufstieg flexibel anzupassen. Diese Regelung zielt darauf ab, den Versicherungsschutz an eine verbesserte Einkommenssituation anzupassen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.


Die Nachversicherungsgarantie bei einem Karrieresprung:

Diese gilt für Personen, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder seit mindestens 6 Jahren als Selbstständige tätig sind.

Wenn die bereits versichere Gesamtjahresrente vor der ersten Erhöhung mindestens 48.000 € beträgt und der Vertrag seit mindestens 5 Jahren besteht,

Oder sich das jährliche Einkommen bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten mindestens um 5% gegenüber dem Vorjahr erhöht hat.

Oder der durchschnittliche Gewinn bei Selbstständigen im Vergleich zu den 3 Vorjahren um mindestens 10% gestiegen ist.

In den Fällen kann die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der Erhöhungsmöglichkeiten der Nachversicherungsgarantie (mindestens 900 €/ maximal 6.000 € Jahresrente) erhöht werden.

Es gibt folgende Sonderregelung bei Karrieresprung:

Ein Angestellter kann die Berufsunfähigkeitsabsicherung abweichend von der bekannten Nachversicherungshöhe (s.o.) im gleichen Verhältnis erhöhen wie sich das Bruttojahresgehalt erhöht hat.

Bei Selbstständigen bezieht sich das auf den Gewinn der letzten 3 Jahre; maximal jedoch 20%.

Die Gesamtjahresrente darf den Betrag über 72.000 € jedoch nicht übersteigen.


Warum sind Nachversicherungsgarantien so wichtig?

Das Leben ändert sich – und mit ihm auch Ihre finanziellen Verpflichtungen und Risiken. Ob Sie eine Familie gründen, eine Immobilie kaufen oder eine Gehaltserhöhung erhalten: Die Nachversicherungsgarantien der Bayerischen stellen sicher, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente immer an Ihre aktuellen Bedürfnisse angepasst bleibt.

Die Möglichkeit, Ihren Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern, gibt Ihnen langfristige Sicherheit und Planungsfreiheit. Dadurch bleiben Sie flexibel und optimal abgesichert – egal, was das Leben bringt.

Besonderheiten bei Arbeitsunfähigkeit

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine zusätzliche Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit an, die in den Bedingungen detailliert geregelt ist.
Diese Option ergänzt den Schutz und sorgt für finanzielle Sicherheit, auch wenn keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Was ist Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit oder Körperverletzung:

Für mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande war, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, oder für mindestens drei Monate ununterbrochen arbeitsunfähig war und für voraussichtlich weitere drei Monate nicht in der Lage sein wird, ihren Beruf auszuüben.

Diese Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliche Bescheinigungen belegt werden​.

Welche Leistungen werden bei Arbeitsunfähigkeit erbracht?

Wenn die Arbeitsunfähigkeitsoption eingeschlossen ist, gewährt die Bayerische folgende Leistungen:

  • Zahlung einer monatlichen Leistung:
    Die Höhe entspricht der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
  • Beitragsbefreiung:
    Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird die Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgesetzt.
  • Optionale Leistungsdynamik:
    Sofern vereinbart, wird die Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht.

Maximale Leistungsdauer:

Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sind auf insgesamt 36 Monate während der gesamten Versicherungsdauer begrenzt. Dies gilt auch bei mehrfachen Phasen von Arbeitsunfähigkeit​.


Zusatzleistungen der Bayerischen: Vereinfachtes Anerkenntnis bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ihren Kunden eine besondere Zusatzleistung: Ein vereinfachtes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Versicherte bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung erhalten, ohne dass die vollständigen Voraussetzungen für die reguläre Berufsunfähigkeit geprüft werden müssen.

Was sind spezielle gesundheitliche Einschränkungen?

Im Sinne der Bedingungen der Bayerischen gelten die folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen als spezifische Einschränkungen, die ein vereinfachtes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit ermöglichen:

  1. Krebs:
    Diagnosen von bösartigen Tumoren, die eine sofortige Therapie oder Operation erfordern.
  2. Einschränkungen der Herzfunktion:
    Beispielsweise eine schwerwiegende Herzinsuffizienz, die zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit führt.
  3. Einschränkungen der Lungenfunktion:
    Schwere Atemwegserkrankungen wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder andere Lungenfunktionsstörungen, die eine reguläre Berufsausübung unmöglich machen.
  4. Einschränkungen der Sinne:
    Verlust oder erhebliche Beeinträchtigung der Sehfähigkeit, Hörfähigkeit oder anderer wichtiger Sinnesfunktionen, die die berufliche Leistungsfähigkeit stark einschränken.

Wie funktioniert das vereinfachte Anerkenntnis?

  • Schnelle Prüfung:
    Bei Vorliegen einer der genannten Einschränkungen erfolgt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ohne die ansonsten notwendige umfangreiche Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen.
  • Keine umfassende Berufsunfähigkeitsprüfung:
    Es wird nicht geprüft, ob eine Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit um 50 % oder mehr vorliegt. Die medizinische Diagnose allein reicht für die Leistungsanerkennung aus.
  • Volle Rentenzahlung:
    Die Bayerische zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sobald die Diagnose durch geeignete ärztliche Unterlagen belegt ist.

Vorteile für Kunden

  1. Schnelle finanzielle Hilfe:
    Kunden profitieren von einer zügigen Anerkennung und Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente in kritischen Lebenssituationen.
  2. Vereinfachter Leistungsantrag:
    Die Notwendigkeit umfangreicher beruflicher Nachweise entfällt bei den genannten Einschränkungen.
  3. Umfassender Schutz:
    Die Bayerische geht über die klassischen Berufsunfähigkeitsregelungen hinaus und berücksichtigt spezifische gesundheitliche Risiken, die Versicherte besonders belasten können.

Beispiel: Unterstützung bei Einschränkungen

Frau Schmidt, 42 Jahre alt, erhält die Diagnose Brustkrebs und beginnt sofort mit einer intensiven Chemotherapie. Obwohl keine vollständige Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit durchgeführt wird, erkennt die Bayerische die Berufsunfähigkeit aufgrund der Diagnose an. Frau Schmidt erhält die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente schnell und unkompliziert, wodurch sie sich voll auf ihre Genesung konzentrieren kann.

Die Beamtenklausel der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt in ihrer Beamtenklausel die besonderen beruflichen Gegebenheiten und Risiken von Beamten und Richtern im öffentlichen Dienst. Hier eine Zusammenfassung der Regelungen:


1. Berufsunfähigkeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit

Ein Beamter gilt als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit:

  • aus dem Dienst entlassen wird oder
  • in den Ruhestand versetzt wird.

Wichtige Einschränkungen:

  • Die Leistungspflicht besteht nur bis zur Reaktivierung des Beamten oder bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Versicherung.
  • Wenn der entlassene Beamte eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 (konkrete Verweisung) ausübt, erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

2. Besondere Dienstunfähigkeit

Eine Dienstunfähigkeit, die durch spezielle Anforderungen an bestimmte Beamtengruppen (z. B. Polizei, Feuerwehr) entsteht, wird nicht automatisch als Berufsunfähigkeit anerkannt. Dieses Risiko kann nur durch eine besondere Dienstunfähigkeitsklausel abgedeckt werden.


3. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die Bayerische verzichtet nicht auf die konkrete Verweisung bei Beamten, auch wenn die Option Prestige-Schutz eingeschlossen ist. Das bedeutet, dass ein Beamter auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden kann, die er aufgrund seiner Qualifikation und Fähigkeiten tatsächlich ausübt.


Kundenvorteile der Beamtenklausel

  1. Individuelle Berücksichtigung des Beamtenstatus:
    Die Regelung bietet Beamten und Richtern eine speziell angepasste Absicherung, die den besonderen Anforderungen ihres Berufsstandes gerecht wird.
  2. Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit:
    Eine frühzeitige Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aufgrund allgemeiner gesundheitlicher Einschränkungen wird als Berufsunfähigkeit gewertet, was für Beamte eine schnelle Absicherung gewährleistet.
  3. Zusatzschutz möglich:
    Beamte in Berufen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen (z. B. Polizei, Feuerwehr) können ihr Risiko durch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsklausel umfassend absichern.

Option Prestige-Schutz der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Option Prestige-Schutz der Bayerischen erweitert den Umfang der Berufsunfähigkeitsversicherung und bringt zusätzliche Vorteile für bestimmte Versicherte. Sie bietet eine deutliche Verbesserung in Bezug auf die sogenannte konkrete Verweisung, mit einer wichtigen Ausnahme für bestimmte Berufsgruppen.


Verzicht auf die konkrete Verweisung

Wenn die Option Prestige-Schutz in den Vertrag eingeschlossen wurde, verzichtet die Bayerische:

  • bei der Erstprüfung (§ 2 Absatz 1) und
  • bei der Nachprüfung (§ 21 Absatz 1)

darauf, die versicherte Person auf eine andere berufliche Tätigkeit konkret zu verweisen. Dies bedeutet, dass der Versicherte Leistungen erhält, selbst wenn er theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, die seinen Qualifikationen und Fähigkeiten entspricht.


Ausnahmen beim Verzicht auf die konkrete Verweisung

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung gilt nicht für folgende Personengruppen:

  1. Schüler,
  2. Studenten,
  3. Hausfrauen oder Hausmänner,
  4. Beamte,
  5. Richter,
  6. Soldaten,
  7. Freiwillig Wehrdienstleistende.

Für diese Gruppen bleibt die Möglichkeit bestehen, sie konkret auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen.

Kapitalleistung bei unbefristet anerkannter Berufsunfähigkeit

Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine besondere Zusatzleistung: Eine einmalige Kapitalzahlung, wenn die Berufsunfähigkeit unbefristet anerkannt wird. Diese Regelung ergänzt die monatliche Berufsunfähigkeitsrente und bietet finanzielle Unterstützung zu einem entscheidenden Zeitpunkt.


Wann wird die Kapitalleistung gezahlt?

Die Kapitalleistung wird gewährt, wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 der Bedingungen erstmals unbefristet anerkannt wird. Diese Anerkennung erfolgt, wenn der Versicherer bestätigt, dass die berufliche Einschränkung dauerhaft ist und die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.


Höhe der Kapitalleistung

  • Die Kapitalleistung beträgt drei Monatsrenten, jedoch maximal 6.000 €.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Besonderheiten

  1. Begrenzung auf einmalige Leistung:
    Diese Kapitalzahlung wird während der gesamten Versicherungsdauer nur einmal gewährt.
  2. Anpassung im letzten Vertragsjahr:
    Im letzten Jahr der Vertragslaufzeit wird die Kapitalleistung anteilig berechnet. Sie beträgt für jeden verbleibenden Monat der Versicherungsdauer ein Zwölftel der ursprünglich vorgesehenen Summe.
  3. Keine Kapitalleistung bei begrenzter Dienstfähigkeit:
    Wird eine Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 10 Absatz 1 erbracht (z. B. bei Beamten), besteht kein Anspruch auf die Kapitalleistung.

Beispiel: Kapitalleistung bei Anerkennung

Herr Meier, 40 Jahre, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 2.000 € abgeschlossen. Nach einem schweren Unfall wird seine Berufsunfähigkeit unbefristet anerkannt. Die Bayerische zahlt ihm zusätzlich zur monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung von 6.000 € (3 x 2.000 €). Diese Summe hilft Herrn Meier, kurzfristige finanzielle Herausforderungen, wie den Umbau seines Wohnraums, zu bewältigen.

Fazit: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen hebt sich durch klare Leistungsvoraussetzungen, innovative Zusatzleistungen und kundenfreundliche Regelungen deutlich von vielen anderen Angeboten am Markt ab. Mit flexiblen Anpassungsmöglichkeiten und speziellen Leistungen bietet sie einen umfassenden Schutz, der sich optimal an die Lebenssituation der Versicherten anpasst.


1. Klare Leistungsvoraussetzungen

Die Bayerische leistet, sobald die versicherte Person infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Dabei gilt:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Es wird ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung betrachtet.
  • Berücksichtigung besonderer Lebenssituationen: Pflegebedürftigkeit und kognitive Einschränkungen werden ebenfalls als Berufsunfähigkeit anerkannt.
  • Weltweiter Schutz: Leistungen gelten unabhängig vom Aufenthaltsort – auch im Ausland.

2. Flexibilität durch Nachversicherungsgarantien

Die Bayerische bietet flexible Nachversicherungsmöglichkeiten, die den Versicherungsschutz an veränderte Lebenssituationen anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies gilt sowohl für ereignisgebundene (z. B. Heirat, Gehaltserhöhung, Geburt eines Kindes) als auch für ereignisunabhängige Anpassungen.

Besonderheit:
Die Sonderregelung bei Karrieresprung erlaubt es, die Rente bei einer deutlich verbesserten Einkommenssituation, um bis zu 72.000 € Gesamtrente zu erhöhen. Dies bietet langfristige Planungssicherheit und schützt Ihren Lebensstandard auch bei steigendem Einkommen.


3. Vereinfachtes Anerkenntnis bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen

Die Bayerische leistet schnell und unkompliziert bei bestimmten schweren gesundheitlichen Einschränkungen, ohne eine umfassende Prüfung der Berufsunfähigkeit vorzunehmen. Dazu zählen:

  • Krebs,
  • Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion,
  • Verlust oder erhebliche Einschränkungen der Sinne.

Vorteil für Kunden:
Diese Regelung sorgt für eine zügige finanzielle Unterstützung in kritischen Lebenssituationen und ermöglicht den Betroffenen, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren.


4. Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Die Bayerische bietet eine optionale Arbeitsunfähigkeitsrente, die bereits greift, wenn die versicherte Person ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben kann.

  • Maximale Leistungsdauer: Bis zu 36 Monate.
  • Finanzielle Entlastung: Die Zahlung der Beiträge wird während der Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt.

5. Dynamische Anpassungen gegen Inflation

Die Bayerische ermöglicht eine automatische Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente durch Dynamisierungen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz auch bei steigenden Lebenshaltungskosten langfristig erhalten bleibt.


6. Transparenz und Einfachheit

Die Versicherungsbedingungen der Bayerischen sind klar formuliert und kundenorientiert gestaltet:

  • Einfache Beantragung von Nachversicherungen: Transparente Fristen und klare Nachweispflichten machen den Prozess unkompliziert.
  • Schnelle Leistungsprüfung: Besonders bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen erfolgt eine zügige Bearbeitung.

Warum die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung wählen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen überzeugt durch:

  1. Individuell anpassbaren Schutz: Flexible Nachversicherungsgarantien und Sonderregelungen wie bei Karrieresprüngen ermöglichen eine Absicherung, die mit Ihren Lebensumständen wächst.
  2. Schnelle Hilfe in Krisensituationen: Vereinfachte Anerkennung bei schweren gesundheitlichen Einschränkungen sorgt für finanzielle Sicherheit, wenn es darauf ankommt.
  3. Zusätzliche Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit: Bereits während vorübergehender Krankheitsphasen erhalten Sie Unterstützung, ohne dass eine Berufsunfähigkeit vorliegen muss.
  4. Innovative Lösungen für Ihre Karriere: Ob bei Gehaltssteigerungen oder beruflichem Aufstieg – die Bayerische passt sich Ihren finanziellen und beruflichen Entwicklungen an.
  5. Verlässlicher Partner: Klare Regelungen, umfassende Leistungen und ein kundenfreundlicher Ansatz machen die Bayerische zu einem starken Partner in jeder Lebensphase.

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Die LEIBLE GmbH in Durbach ist Ihr Experte für Berufsunfähigkeitsschutz. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Absicherung gestalten – transparent, umfassend und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und profitieren Sie von unserem Know How in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung:

Nun freuen wir uns über Ihren Anruf, oder Ihre Terminvereinbarung und wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2025!!!

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