Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 für Schüler ab 6 Jahren!

Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sinnvoll und ratsam!

Inhaltsverzeichnis:

Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sinnvoll und ratsam!

Mit einer rechtzeitigen Absicherung für Ihr Kind haben Sie meist den Vorteil des einfachen Abschlusses, da der Gesundheitszustand Ihres Kindes oft noch entsprechend gut ist.

Weitere Vorteile dieser exzellenten Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab dem 6. Lebensjahr sind:

  • Einmal den Gesundheitszustand gecheckt und ist ein Vertrag zustande bekommen, müssen Änderungen im Gesundheitszustand nie mehr nach gemeldet werden!
  • Falls Ihr Kind später einen Beruf ausübt, welcher eigentlich teurer in der Einstufung wäre (z.B. Dachdecker, Schreiner, Elektroinstallateur, etc.) spielt das keine Rolle denn es bleibt beim Beitrag für Schüler.
  • Die Absicherung wird also nicht teurer, ggf. sogar günstiger, denn:
  • Der Wechsel in der Schulform, der Beginn einer Berufsausbildung, oder Studium bringt den Vorteil, dass eine Berufsgruppenüberprüfung vorgenommen werden kann; eine Umstellung wird durch die Lebensversicherung von 1871-kurz LV 1871 nur vorgenommen, wenn zum Vorteil des Kunden oder der Kundin, sprich, wenn günstiger.
  • Sie bekommen die Absicherung zum günstigen Eintrittsalter und mit sofortigem Versicherungsschutz!
  • Denken Sie auch an gefährliche Hobbys, wie z.B. Moto.-Cross, Reit- oder Kampfsport die später aufgenommen werden: Diese sind nicht nachmeldepflichtig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab dem 6. Lebensjahr ist eine vollwertige Absicherung für alle Lebenslagen und dabei ist der versicherte Beruf des Schülers auch bedingungsgemäß der eines anerkannten Berufes.

Die LV 1871 schreiben dazu in ihren Versicherungsbedingungen zur Golden BU wie folgt:

Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs Monate außerstande war, am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzunehmen.

Und im Folgenden:

Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab.

Das bedeutet, dass die konkret ausgeübte Berufstätigkeit des Schülers oder der Schülerin im Leistungsfall betrachtet wird.

Dabei wird auch berücksichtigt, wie der Schulweg bestritten werden muss und ob und wie dem Unterricht noch gefolgt werden kann.

Ebenso, ob die Schülerin oder der Schüler noch zur mündlichen oder schriftlichen Kommunikation fähig ist und am Unterricht in bestimmten Fächern teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt

Natürlich wird ebenso bewertet, ob und in welchem Umfang die Hausaufgaben noch bewerkstelligt werden können.

Und richtig cool ist diese Ergänzung in Versicherungsbedingungen der LV 1871:

Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Schulform (Verzicht auf konkrete und abstrakte Verweisung.

Diesen Passus gab es zu früheren Zeiten in den Versicherungsbedingungen nicht und führte regelmäßig zu großem Ärger, weil die Kinder z.B. an eine Förderschule verwiesen wurden und der Versicherer in der Folge die Berufsunfähigkeitsrente nicht leisten musste.

Bis zu welchem Zeitpunkt zählt man eigentlich als Schüler und kann die Versicherung mit dieser günstigen Einstufung noch abschließen?

Besonderheit für alle, die aktuell noch in der Schule sind und ab September eine Ausbildung beginnen:

Die LV1871 hat hier die besondere Lösung, dass bis Antragstellung vor dem 31.07. die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abgeschlossen werden kann und das unabhängig davon, ob Ihr Kind bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, oder nicht.

Falls Ihr Kind aktuell die Schule besucht und ab dem 02.09.2024 eine Ausbildung zum Schreiner, Dachdecker, Zimmermann, Schornsteinfeger, etc. beginnt, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, eine sehr günstige Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abzuschließen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Lernberuf ist sicher ein Vielfaches (!) teurer und zudem nicht leistungsstärker.

Warten bringt damit garantiert keinen Vorteil.

Der Versicherungsbeginn muss spätestens am 01.08. des gleichen Jahres sein.

Daher hier nochmals unser ganz klares Fazit:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler über die Golden BU der LV 1871 ist eine hochwertige, vollständige und starke Absicherung, die sich vor Vergleichen nicht zu verstecken braucht.

Das sind die gesundheitlichen und allgemeinen Fragen der LV 1871 in der Schüler-BU:

Diese Frage ist wichtig, falls Sie eine Vorversicherung haben oder hatten, oder eine Versicherung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung für Schüler bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft beantragt hatten. Geben Sie in dem Fall an, wo diese Versicherung besteht und wie hoch die Jahresrente ist.

Gefährliche Sportarten“ sind grundsätzlich anzugeben, diese können das Risiko für eine Berufsunfähigkeit enorm erhöhen.

Je nach Sportart gibt es spezielle Fragebögen, in denen noch genauere Angaben zu machen sind.

Mit Ihnen zusammen klären wir in der Beratung, ob die jeweilige Sportart versicherbar ist, oder ob Sie mit einem Zuschlag/Ausschluss rechnen müssen.

Wichtig ist zunächst einmal, sämtliche gefahrenerhöhende Umstände anzugeben.

Das bezieht sich genauso auf geplante Auslandsaufenthalte.

Letztlich kommt es hier darauf an, wohin Sie länger reisen möchten und wie die genauen Umstände dort sind.

Wichtig ist, erst einmal alles anzugeben, was diesbezüglich wichtig sein kann.

Das ist einer der Gründe, warum wir im Vorfeld mit so genannten „Risikovoranfragen“ arbeiten, was das Ganze für Sie „frei von Risiken und Nebenwirkungen“ macht und uns in der Beratung eine klare Antwort gibt, womit zu rechnen ist, oder womit nicht.

Die Angabe der Körpergröße und des Gewichtes ist für den Versicherer wichtig, um eine Tendenz „nach oben oder unten“ zu erkennen.

Wir sind keine Freunde dieser Bewertung nach „BMI“, denn diese ist unserer Ansicht nach zu einseitig.

Nehmen Sie eine Kraftsportler (den es sicher unter Schülern auch bereits gibt) mit einem erhöhten Muskelanteil.

Diese Person wird schon dadurch einen „erhöhten BMI“ haben, aber das muss dann eben genau aufbereitet werden, warum das in dem speziellen Fall so ist.

Auch dafür ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung die Beratung bei einem fachkundigen Berater mehr als wichtig.

Kommen wir nun zu den „berühmt-berüchtigten“ Fragen aus den letzte 5 Jahren.

Hier ist alles „gefahrenerhebliche“ aus diesen Zeitumraum anzugeben. Das sind aber nicht Erkältungskrankheiten, oder Infekte bzw. unauffällige Vorsorgeuntersuchungen.

Es ist auch nicht sinnvoll, die komplette Patientenakte zu kopieren.

Es ist lediglich sinnvoll, alles anzugeben, was „gefahrenerheblich“ ist.

Dies erörtern wir gerne zusammen mit Ihn der Beratung.

Weiter geht’s mit der ehr allgemeinen Frage, ob im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll- oder behandlungsbedürfte Befunde festgestellt wurden.

Covid -19 spielt hier nur bedingt eine Rolle.

Die folgende 5-Jahres-Frage bezieht sich auf Erkrankungen der Atemwege und Haut, oder Allergien. Auch ein Heuschnupfen ist hier anzugeben, in der Regel ist dieser bei einem leichten Verlauf unproblematisch.

Aber auch hier gilt wieder: Beratung tut Not- wir sind gerne für Sie da und besprechen das alles mit Ihnen, denn für uns ist das „normal“ für Sie hingegen (es sei denn, Sie sind selbst Arzt, Krankenschwester, oder in einem anderen Heilberuf tätig) neu.

Wenn Sie die folgenden Fragen nach einer Krebserkrankung, Operationen aus den letzten 10 Jahren, oder psychischen Beschwerden aus den letzten 6 Monaten beantwortet haben, sind Sie mit dem wichtigsten Part, der Beantwortung der Gesundheitsfragen, durch.

Uns ist bewusst, dass dies keine einfache Sache ist und sicher ist es ratsam, auch mit dem Arzt oder Behandler Rücksprache zu halten.

Wir halten nichts davon, pauschale Krankenkassenauskünfte, oder Kopien der ärztlichen Akten vorzulegen, denn diese Auskünfte müsste ein so genannter Risikoprüfer bei der Versicherungsgesellschaft „auseinandernehmen“, was er oder sie aber nicht tut, denn das ist nicht die Aufgabe eines Risikoprüfers.

Vielmehr ist es sinnvoll, saubere Auskünfte und Eigenerklärungen vorzulegen, mit denen die Risikoprüfer etwas anfangen und bewerten können.

Die Risikoprüfer bei den Versicherungsgesellschaften sind auch nur Menschen, denen wir die Arbeit mit sehr guten und verständlichen Angaben so leicht wie möglich machen möchten, was in der Regel zu einem guten Votum führt.

Daher macht es keinen Sinn, einfach irgendwo einen Antrag auf Versicherungsschutz zu stellen, weil das so schön schnell geht.

Sinn macht ausschließlich die saubere Aufarbeitung der Gesundheitsfragen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind, damit` s am Ende des Tages zu einem möglichst guten Ergebnis führt.

Ein möglichst gutes Ergebnis wird sicher dieses sein, dass die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkungen möglich ist.

Wurden alle wichtigen gesundheitlichen Aspekte und Risiken aus Hobbys sauber aufgearbeitet, bekommen Sie in den aller meisten Fällen auch ein gutes Votum.

Selten werden Voranfragen abschlägig gewertet, fast immer gibt es eine Lösung.

Daher: Nach den ersten Rückfragen der Versicherung nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern wahrheitsgemäß und vollumfänglich beantworten.

Wir helfen Ihnen dabei, damit das Votum zum Schluss im Idealfall so aussieht:

Es kommt auch auf Sie als Eltern an, tätig zu werden und Verantwortung dafür zu übernehmen, denn Ihr Kind selbst kann das nicht, wird es Ihnen später im Erwachsenenalter sicher danken, denn es muss die Berufsunfähigkeitsversicherung sowieso einmal abschließen und später zahlt Ihr Kind erstens mehr und zweitens ist es wegen ggf. geänderter Gesundheitsverhältnisse ungewiss, ob und zu welchen Bedingungen (Beitragszuschlag, Ausschluss, Ablehnung) es eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt.

Mit der Golden BU der LV 1871 steigen Sie sehr günstig in eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind ein und Ihr Kind profitiert sein gesamtes Leben von den niedrigen Beiträgen dank des frühen Einstieges.

Optional ist sogar eine lebenslang Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich, um bei früher Berufsunfähigkeit den Lebensstandard auch über das Rentenalter hinaus zu sichern.

Bedenken Sie, dass diese Berufsunfähigkeitsabsicherung später für jede Berufstätigkeit gilt, die Ihr Kind ausübt; dabei gibt es keine Nachmeldepflicht!

Wir sagen daher stets: Was man hat, hat man sicher!

Zur teuer für Sie?

Mit der Start-Option können Sie die ersten 10 Jahre reduzierte Beiträge bezahlen!

Und: Später wird`s für Ihr Kind garantiert teurer + eventuell gar nicht mehr möglich sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten (oder nur zu erschwerten Bedingungen wie unter Ausschlüssen, oder mit Beitragszuschlägen).

Aber mein Kind hat doch keinen Beruf, was soll ich da versichern?

Zugegeben: Ein bisschen Wiederholung aus der Einleitung, aber man kann es nicht oft genug wiederholen, denn diese Lösung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist zu genial!

Versichert wird der Beruf „Schüler/Schülerin“ und die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt, sobald:

Der Schüler oder die Schülerin aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate zu 50 Prozent (oder mehr) nicht mehr am regulären Schulunterricht teilnehmen kann.

Das ist bis hierhin noch nichts Besonderes.

Die LV1871 berücksichtigt dabei aber den konkreten Schulalltag des Kindes.

Hier werden die speziellen Umstände der betreffenden Person berücksichtigt, was die Besonderheit zu vielen anderen Bedingungswerken am Markt ist.

Hierzu schreibt die LV1871 in den Versicherungsbedingungen:

Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab.

Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler:

– den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Verkehrs-mittel nutzen kann

– dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit)

– zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist

– am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport,

Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt

– die Hausaufgaben bewältigen kann“.

Das ist aber noch nicht alles, denn auch das Thema „Verweisung“ ist hier sehr gut geregelt, was ein weiterer Blick in die Versicherungsbedingungen verrät:

Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Schulform (Verzicht auf konkrete und →abstrakte Verweisung).

Damit ist Ihr Kind wie eine berufstätige Person „ohne Wenn und Aber“ versichert.

Wie hoch kann ich mein Kind versichern? Es bezieht doch kein Einkommen als Schüler!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann bis zu einer Monatsrente über 1.100 € abgesichert werden.

Für Schüler der gymnasialen Oberstufe kann die Absicherung bis zu einer Rentenhöhe über 1.500 € pro Monat vereinbart werden.

Bei Berufsunfähigkeit bezahlt die LV 1871 diese Summe pauschal Montag für Monat aus, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

Aber das ist noch lange nicht alles, schließlich handelt es sich hier um eine Absicherung für das gesamte (Berufs) Leben.

Ihr Kind wird später vielleicht einmal eine Berufsausbildung beginnen, oder ein Studium aufnehmen.

Irgendwann wir Ihr Kind berufstätig sein, ein eigenes Leben führen und selbst Familie haben.

Die Nachversicherungsgarantie:

Daher ist es sehr wichtig, eine sehr gute Nachversicherungsgarantie zu haben, damit die Absicherung den geänderten Lebensumständen stets angepasst werden kann.

Das Gute an der Nachversicherungsgarantie ist, dass diese „gezogen“ werden kann, ohne die (lästigen) Gesundheitsfragen erneute beantworten zu müssen.

Wichtig ist zu wissen, dass die Nachversicherung auf Basis der aktuell zugrundeliegenden Berufseinstufung erfolgt; spricht hier zählt „Einstufung als Schüler“ auch später im Erwachsenenalter.

Wenn Ihr Kind zwischenzeitlich als „Schreiner“ berufstätig ist: „Glück gehabt“, denn der Beitrag nach dem Beruf „Schreiner“ wäre sicher ein Vielfaches höher!

Es werden für die Nachversicherung lediglich „das aktuelle Alter“ Ihres Kindes und die zu dem Zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt.

Wie schon erwähnt, werden medizinische Risiken, aber auch zwischenzeitlich aufgenommene (gefährliche) Hobbys und Freizeitaktivitäten im Rahmen dieser Nachversicherung nicht überprüft.

Ihr Kind springt mittlerweile Fallschirm oder betreibt andere gefährliche Hobbys?

Die LV 1871 schreibt dazu in ihren Versicherungsbedingungen ganz genau:

Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten werden wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen.

Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufgenommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer Beitragserhöhung führen.

Gut, dass Sie damals die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler über die Golden BU der LV 1871 abgeschlossen haben, denn heute wäre der Versicherungsschutz schon alleine aufgrund der Hobbys nicht mehr oder nur noch mit Einschränkungen möglich.

Geprüft wird im Falle der Nachversicherung lediglich, ob diese finanziell angemessen ist und das ist natürlich vollkommen o.k.

Die Nachversicherungsgarantie besteht aus mehreren Möglichkeiten:

Die Ereignisabhängige Nachversicherung:

Hier haben Sie/hat Ihr Kind die Möglichkeit, nach einem so genannten Ereignis (diese Ereignisse sind fest definiert wie z.B. Eintritt der Volljährigkeit, Abschluss eines Hochschulstudiums oder anerkannten Ausbildungsberufes, Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung wie z.B. Master, Gehaltserhöhung um mindestens 10% in Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel) die Berufsunfähigkeitsversicherung anzupassen.

Diese Nachversicherungsgarantie muss innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Ereignisses genutzt werden, sonst verfällt diese.

Diese Nachversicherungsgarantie ist zunächst einmal keine Besonderheit, da alle Anbieter für Berufsunfähigkeitsversicherungen die Nachversicherungsgarantie nach einem Ereignis anbieten.

Die zweite Möglichkeit der Nachversicherung ist die „Ereignisunabhängige“ Nachversicherungsgarantie und damit schon eher außergewöhnlich, sowie natürlich auch sehr kundenfreundlich.

So funktioniert die Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie:

Zunächst einmal darf aus den letzten 3 Jahren bereits keine der beiden Nachversicherungsmöglichkeiten (Ereignisabhängig/ Ereignisunabhängig) erfolgt sein.

Die Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie kann auch nicht zusammen mit der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie genutzt werden.

Ebenso gilt für die Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie – außer bei Unfällen- eine Wartezeit von 3 Jahren.

Die Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie hat also auch gewissen Grenzen…

Wie hoch kann sich Ihr Kind später nachversichern?

  • Die gesamte BU – Rente darf 60% des Gesamtbruttoeinkommens nicht übersteigen;
  • Bei der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie ist die Erhöhung um max. 50% der bisher versicherten Rente möglich;
  • Bei der Ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie kann die Erhöhung jeweils maximal 250 € Monatsrente betragen;
  • Beim Ereignis „Erhöhung des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus nichtselbständiger beruflicher Tätigkeit um mindestens 10%“ gilt zudem folgendes: Die Erhöhung der Rente ist um maximal 6.000 € Jahresrente möglich, aber nicht mehr als 50% der bisher vereinbarten Rente. Erfolgt die Gehaltserhöhung in Zusammenhang mit einer Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder einer Erhöhung der Arbeitszeit im Rahmen einer Teilzeittätigkeit, entfällt die Beschränkung auf maximal 6.000 Euro jährlich.

Das war noch nicht alles und diese Optionen erhalten Sie auch, wenn Sie sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler/Schülerinnen der LV 1871 entscheiden:

Die Karrieregarantie für Berufstätige:

Wenn Ihr Kind später einmal in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, und hat die BU-Obergrenze, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist erreicht, kann der die Berufsunfähigkeitsabsicherung dennoch ohne erneute Gesundheitsprüfung (Sie erinnern sich? Das waren die Fragen zum Eingang des Blogberichtes) erhöhen.

Voraussetzung dafür ist, dass das regelmäßige monatliche Einkommen im Rahmen einer Gehaltserhöhung im Vergleich zum Vormonat um mindestens 5 % gestiegen ist.

Die BU-Rente kann nun im Verhältnis der prozentualen Einkommenserhöhung angepasst werden.

Unter bestimmen Umständen kann die Karrieregarantie nicht in Anspruch genommen werden, was wir Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung erläutern.

Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet beim „richtigen Versicherer“ nicht nur bei Berufsunfähigkeit, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit; sprich bei Krankschreibung.

Die so genannte Arbeitsunfähigkeitsklausel halten wir für eine sehr wichtige Leistungserweiterung.

So beschreibt das die LV1871:

„Die Leistung zahlen wir, wenn die versicherte Person für mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig ist.
Eine Berufsunfähigkeit muss in diesem Fall nicht vorliegen. Die Rente wegen Arbeitsunfähigkeit zahlen wir maximal 24 Monate lang.

Solange wir diese Leistung erbringen, befreien wir Sie von der Pflicht Beiträge zu zahlen.

Danach lebt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder auf. Es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit geht in eine Berufsunfähigkeit über und wir zahlen eine BU-Rente.

Wir befreien Sie bereits von der Pflicht, Beiträge zu zahlen, wenn die versicherte Person mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist“.

Das ist die lebenslange Berufsunfähigkeitsrente!

Bei der Wahl der lebenslangen Berufsunfähigkeitsrente bezahlt die LV 1871 die vereinbarte Rente in Form einer Altersrente, wenn die Berufsunfähigkeit zwischen dem 50. Lebensjahr der versicherten Person und dem Ablauf der Versicherungsdauer ununterbrochen bestand.

Zugegebenermaßen ist das ein recht langer Zeitraum, aber wenn`s passiert ist das genial, dass die Berufsunfähigkeitsrente in eine Altersrente mündet.

Mehr Infos nötig? Klicken Sie hier zur Kundenbroschüre der LV1871 Golden BU für Schüler!

Nun liegt es an Ihnen, dass Ihr Kind entsprechenden Versicherungsschutz erhält. Mit diesem Blogbericht haben wir Sie mit allen nötigen Informationen ausgestattet.

Vereinbaren Sie nun einen Termin mit uns, damit der wichtige Versicherungsschutz für Ihr Kind, berechnet und auf den Weg gebracht werden kann:

Über die Onlineberatung ist das problemlos und zu jeder Zeit möglich.

Wir freuen uns auf den Termin mit Ihnen!

Das Team der LEIBLE GmbH vom Versicherungsmakler aus Durbach heute zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab dem 6. Lebensjahr

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