Wir überlegen uns oft, warum die Leute über Portale aller Art wie Check 24 oder Verivox Versicherungsverträge abschließen. Klar, es geht schnell, aber sonst?
Warum sollten Sie die Versicherung bei Ihrem Lieblings- Versicherungsmenschen abschließen und nicht über ein Portal?
Die Antwort dazu – und diese kommt nicht aus reinem Eigennutz- ist relativ simpel:
Ihr Versicherungsmensch des Vertrauens wird Ihnen die nötigen, wichtigen und sinnvollen Versicherungen so anbieten, dass diese zu Ihnen + Ihrem Umfeld passen.
Ihr Versicherungsmensch kennt Sie, Ihre Familie + Ihr weiteres Umfeld ggf. seit Jahrzehnten, das kann kein anonymes Portal leisten; wie denn auch? Dort sitzen im besten Fall (wie auch bei einer Versicherung) Menschen, die einfach nur ihren Job machen.
Das Portal, oder der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin bei der Versicherung wird Sie in der Regel nicht persönlich kennen und damit auch nicht Ihre Situation und Ihr Umfeld.
Man wird sich sehr wahrscheinlich auch nicht für Sie und Ihr Umfeld interessieren, denn es geht in der Regel nur um den Vertragsabschluss; egal welche Versicherungsgesellschaft- egal welcher Tarif.
Und wir wissen das: Wenn was schief geht, ist denen das mehr oder weniger egal. Das hört sich jetzt hart oder unfair an, ist aber so.
Ihr Lieblings-Versicherungsmensch wird hingegen alles dafür tun, dass nichts schief geht, denn es ist ihm oder ihr einer Herzensangelegenheit und er oder sie haftet zudem persönlich.
Der fast schon schlechte Witz dabei ist, dass Sie diese Extraleistungen von Ihrem Lieblings-Versicherungsmenschen „frei Haus“ bekommen, denn diese Leistungen zählen zu den so genannten Kardinalspflichten des Versicherungsmaklers die er oder sie nicht gesondert in Rechnung stellt; nicht in Rechnung stellen darf.
Diese Extraleistungen können Ihnen im Fall der Fälle die Existenz retten, das haben wir oft genug erlebt und waren über absolut passenden Versicherungsschutz stets selbst sehr erfreut; Beispiele dazu weiter unten.
Denn: Der reine Preis für eine XYZ Versicherung ist über Ihren Versicherungsmakler des Vertrauens in der Regel identisch mit dem Portalpreis, oder Direktabschluss bei der Versicherung.
Bei Ihrem Versicherungsmenschen erhalten Sie also den in der Regel gleichen Preis + die persönliche, individuelle und für Sie passende Beratung obendrein!
Nur um den Preis geht es aber erst mal nicht, denn dieser rettet Ihnen später nicht die Existenz, ganz im Gegenteil.
Über Preis aufgebauter Versicherungsschutz ist in der Regel lückenhaft. Das kann für Sie sehr teuer werden und auch dazu die echten Beispiele aus unserem täglichen Leben als Versicherungsmensch weiter unten.
Zumindest der Versicherungsmakler, oder die Versicherungsmaklerin, welche ihren Beruf ernst nehmen, werden dieses so genannten Kardinalspflichten freiwillig + gerne einhalten; unseriöse Kollegen oder Kolleginnen freilich nicht, aber das ist bei jedem Berufsstand so und nicht nur in der Versicherungsbranche gibt es schwarze Schafe.
Daher nennen wir den Versicherungsmakler oder die Versicherungsmaklerin, welche so beraten, absolute Lieblings- Versicherungsmenschen!
Der Autor, Ralf Leible, aktuell im 31. Berufsjahr als Versicherungsmakler tätig, schließt sich hier selbst mit ein, denn tägliche tolle Gespräche mit Kunden und Interessenten bestätigen dies immer wieder.
Warum ist das so wichtig mit dem Kennen?
Jede so kleine Änderung in ihrem Umfeld kann nötige Versicherungsänderungen mit sich bringen.
Sie als Kunde oder Kundin können das nicht wissen, sonst wären Sie ein Versicherungsmensch.
Hier ein paar Beispiele:
- Sie ziehen um und beziehen eine größere Wohnung
Sie informieren Ihre Versicherung- o.k., aber damit ist es nicht getan:
Mit der größeren Wohnung sollten Sie die Versicherungssumme anpassen, sonst entfällt der so wichtige Unterversicherungsverzicht.
Ebenso hatten Sie bisher vielleicht keine Elementarschäden gedeckt, weil sie in den oberen Bereichen eines Hauses wohnten und nun im Erdgeschoss. Auch durch einen Elementarschaden – z.B. Überschwemmung durch Starkregen- kann ein Hausratschaden auftreten. Bezahlt wird dieser Schaden nur bei Einschluss des Bausteines „Elementar“.
Eigentlich logisch, muss man aber halt wissen. Das sagt Ihnen Ihr Versicherungsmensch.
Oder Glaseinschluss. Vielleicht haben Sie in der neuen Wohnung große Fensterfronten, oder eine Terrassentüre aus Glas. Die Glasdeckung kann dann durchaus sinnvoll sein, zumal Ihre Privathaftpflichtversicherung (hä, was soll denn das jetzt?) keine Schäden an der Verglasung in Ihrer Mietwohnung deckt. Das ist weitestgehend unbekannt.
Aber auch das sagt Ihnen Ihr Versicherungsmensch.
Ein Umzug und schon 3 Themen innerhalb der Hausratversicherung….
- Sie kündigen Ihre Privathaftpflichtversicherung, da im Netz günstiger wo anders
Kann man machen, muss aber darauf achten, dass man nichts kaputt macht, denn auch das ist „tricky“.
Beispiel aus dieser Woche: Kunde kündige seine Privathaftpflichtversicherung wegen 20 € Beitragseinsparung.
Was er nicht beachtet hatte:
Bislang hat er Versicherungsschutz nach VHV Exklusiv mit Best Leistung Garantie.
Neu abgeschlossen hatte er einen Standardvertag ohne Best Leistung. Das „hinkt“ natürlich vorne und hinten und man kann nicht für 20 € p.a. solche Risiken eingehen und den bestmöglichen Versicherungsschutz gegen Standard eintauschen.
Das ist nicht nur doof, sondern auch gefährlich!!!
Was haben wir hier gemacht?
Zunächst haben wir den VHV Tarif auf 2023 um gestellt und bei gleichen Leistungen 10 € eingespart; nun bestand nur noch eine 10 € Differenz.
Was haben wir noch gemacht? Im weiteren Gespräch hat sich herausgestellt, dass seine Frau nun alleinige Eigentümerin des Hauses- ein selbst bewohntes 2 Familien-Haus ist.
Bisher hatten die Kunden im Rahmen der Eigentümergemeinschaft eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung inkl. Öltank Einschluss zum Beitrag über 82,94 € p.a.
Diese konnte der Kunde nun kündigen, da die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung wie folgt mitversichert ist:
Und auf einmal liegt der Kundenvorteil nicht bei 20 €, was bei einer Vertragskündigung der Fall gewesen wäre, sondern bei 72,94 € durch Aufhebung unnötig gewordener Versicherungen.
Noch besser: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung konnte rückwirkend ab Grundbucheintrag aufgehoben werden:
Das ergab einen weiteren Beitragsvorteil über 195,23 €.
Hat dem Kunden das Onlineportal dazu geraten, wo er sich beraten ließ? Nein!
Warum nicht? Weil ein Onlineportal seine Kunden + die sonstigen Verträge nicht kennt + zudem nicht mit ihnen spricht.
Vieles ergibt sich erst aus dem Gespräch, weshalb wir alle Kunden regelmäßig bitten, uns ihre Änderungen bekannt zu geben und mit uns zu sprechen; es gibt fast immer Änderungsbedarf und falls nicht, haben wir uns nett unterhalten.
Aus diesen Gründen erinnern wir unsere Kunden ein Mal p.a. und fragen aktiv nach:
Kontaktieren Sie uns bitte aber auch sonst, wenn sich irgendetwas in Ihrem Leben, oder dem Leben Ihrer Frau, Mann, Partner:in, Kinder geändert hat.
Auch wenn es Ihnen unwichtig vorkommt; kontaktieren Sie uns bitte!
Fast immer kann darauf hin der Versicherungsschutz „angepasst oder verändert“ werden und oft gibt es auch „Geld zurück“.
Da kommt man nur darauf, wenn man, wie so oft im Leben miteinander spricht.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Mail- wir freuen uns!!!
Ihre Lieblings- Versicherungsmenschen aus Durbach bei Offenburg