Sie haben seit neuestem eine Drohne?
O.k. herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen; auch hier macht die Übung den Meister.
Wie schaut es aus, wenn mal was passiert? Bezahlt die Privathaftpflicht?
Ein ganz klares: „Jein“.
Es kommt auf die Bedingungen der Privathaftpflicht an; was steht da genau zu Flugmodellen und Drohne drin?
Selbst, wenn Flugmodelle und Drohnen auf geführt sind, gibt es einige „Graubereiche“, in denen die Privathaftpflicht doch nicht leistet; das können unter Anderem folgende Punkte sein:
Wie schaut`s aus zum Thema „Gefährdungshaftung“?
Besteht Deckung bei Teilnahme an Flugveranstaltungen, oder während privater + erlaubter Filmaufnahmen?
Ach, Sie nutzen Ihre Drohne gewerblich?
Na dann zählt die private Haftpflicht sowieso nicht mehr und falls Sie eine Betriebs – oder Berufshaftpflicht haben, dürfte das Ganze genauso halb- oder ungeklärt sein, wie im Rahmen einer Privathaftpflicht.
Unsere Empfehlung daher:
Gehen Sie auf „Nr. sicher“ und schließen Sie eine Drohnen-Haftpflicht ab.
Diese gibt es für „wenig Geld“ und lässt Sie „auf der sicheren Seite fliegen“.
Wie teuer und über welchen Anbieter?
Schauen Sie hier: Hier zur Drohnenhaftpflicht klicken!
Haben Sie Fragen? Dann senden Sie uns eine E-Mail (info@leible.net) oder rufen Sie uns gerne unter 0781 31038 an; wir freuen uns!
Das Team vom Versicherungsmakler in Offenburg und rund um Offenburg (auch Durbach, Zell -Weierbach, Rammersweier, Fessenbach, Neuried, Kehl, Lahr) mit Versicherungslösungen für Privatkunden und Gewerbetreibende.